Gaius Prudentius Commodus
Hiermit verkünden ich feierlich die Gründung der Communitas Philosophorum.
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Reglementarium der Communitas Philosophorum §1 Präambel Die Communitas Philosophorum hat sich die Verbreitung der Lehren des großen Philosophen Yodos und ihre Umsetzung zum Ziele gesetzt. Alle Regularien der Communitas Philosophorum unterliegen dem geltenden römischen Gesetz mit all seinen Codices in ihrer jeweils gültigen Fassung . §2 Aufnahme Die Aufnahme in der Communitas Philosophorum ist für jeden Menschen, unabhängig von Stand und Geschlecht, möglich. Bei Mitgliedern die unter Patria Potestas stehen ist bei Eintritt die Zustimmung des Pater Familias notwendig. Bei Angehörigen des Ordo Servorum ist die Zustimmung des Besitzers für die Aufnahme notwendig. Die Mitgliedschaft ist von der Zustimmung des Consilium Philosophorum abhängig. Die Mitgliedschaft in der Communitas Philosophorum ist ehrenamtlich und unbezahlt. §3 Leitung Die Communitas Philosophorum wird von einem/einer Magister Primus / Magistra Prima geleitet der/ die von den Mitgliedern des Consilium Philosophorum gewählt wird. Der Magister Primus/ die Magistra Prima trägt die Verantwortung über die Communitas Philosophorum und muss sich für eventuelle Verstöße gegen geltendes Recht vor den entsprechenden Gremien verantworten. Die Wahl zum Magister Primus/ zur Magistra Prima gilt auf Lebenszeit oder Widerruf. Die Leitung kann nur durch eine einstimmige Entscheidung des Consilium Philosophorum entzogen werden. Wahlrecht haben alle Mitglieder des Consilium Philosophorum. §4 Ränge Die Communitas Philpsophorum gliedert sich unterhalb des gewählten Magister Primus/ der gewählten Magistra Prima in zwei Ränge, den Magister Philosophorum und den Discipulus. Neumitglieder erhalten den Rang Discipulus. Wenn die Discipuli nach Meinung des Consilium Philosophorum reif sind, werden diese durch das Consilium Philosophorum zu Magistri Philosophorum ernannt. Die Ernennung unterliegt keiner zeitlichen Regelung. §5 Politische Aktivität Die Communitas Philosophorum ist als Verein und Academia Philosophica politisch neutral und übt keinerlei politische Aktivität aus. Die Mitglieder der Communitas Philosophorum dürfen sich als Einzelpersonen politisch betätigen solange sie dabei keine Titel, Insignien, Hymnen oder Maximen der Communitas Philosophorum verwenden. Bei den Treffen der Communitas Philosophorum sind politische Gespräche erlaubt. §6 Plenum Das Plenum der Communitas Philosophorum tagt an den Iden an einem monatlich wechselndem Ort. Davon abweichende Termine können vom Plenum beschlossen werden. Die Anzahl der Treffen ist auf eines pro Monat beschränkt. §7 Besitz Die Communitas Philosophorum darf Eigentum in Form von Geld und Gebäuden besitzen, Geld durch Verkäufe darf nicht erwirtschaftet werden. Im Falle der Auflösung der Communitas Philosophorum geht das Vermögen der Communitas Philosophorum an die Scola Atheniensis über. ![]() ![]() |
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| Sim-Off: | ... edit by SPIELLEITUNG: Nähere Infos gibts nach Kontaktaufnahme mit Commodus. |

