DIVUS IULIANUS
Hiermit eröffne ich als Iudex Prior des Iudicium Imperialis die Hauptverhandlung:
Das Imperium Romanum gegen Marcus Didius Falco
Das Iudicium Imperatoris bestehend aus:
Iudex Prior, Lucius Ulpius Iulianus Divi Traiani Filius
Iudex, Lucius Aelius Quarto
Iudex, Secundus Flavius Felix
Die Verhandlung wird in der Gerichtshalle der Basilica Traiana verhandelt und dies öffentlich.
Das Zuständigkeit des Iudicium Imperialis ergibt sich aus:
§ 2 Iudicium Imperialis
(4) Das Iudicium Imperialis verhandelt Strafsachen der Kategorie Schwerverbrechen, sowie Berufungen des Iudicium Maior.
Die Anklage lautet auf:
§ 112 Rechtsbeugung
(1) Ein Iudex, Praetor oder ein anderer Amtsträger, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von 3 bis 5 Monaten oder mit Geldstrafe von 800 bis 1.000 Sz. bestraft.
(2) Begeht ein Magistrat des Cursus Honorum eine Rechtsbeugung, so ist die Verhandlung in der Zuständigkeit des Iudicium Imperialis. Durchgeführt werden kann diese nur nach Niederlegung des Amtes oder wenn der Imperator Caesar Augustus die Beweislast als hinreichend schlüssig einstuft und eine vorzeitige Amtsenthebung anordnet.
sowie
§ 113 Mißbrauch der Amtsgewalt
Ein Beamter oder Amtsträger des Cursus Honorum, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Imperiums, einer Provinz, einer Regio, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffentlichen Rechtes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich mißbraucht, wird mit Freiheitsstrafe von 5 bis 7 Monaten oder mit Geldstrafe von 800 bis 1.200 Sz. bestraft.
DIVUS IULIANUS
Als mögliche Zeugen wurden benannt:
- Publius Decimus Lucidus
- Marcus Vinicius Hungaricus
- Marcus Octavius Maximus
die bei Bedarf vorgeladen werden können.
Der Angeklagte möge kundgeben, ob er einen Advocatus in Anspruch nehmen will.
Marcus Didius Falco
| Zitat: |
Original von LUCIUS ULPIUS IULIANUS
Als mögliche Zeugen wurden benannt:
Der Angeklagte möge kundgeben, ob er einen Advocatus in Anspruch nehmen will. |
| Sim-Off: |
Werde ich. Kann ich mich aber erst ab nächster Woche drum kümmern. |
DIVUS IULIANUS
Bevor der Kaiser den Raum verlässt, deutet er den Anzeigeerstatter, Curio, und den Angeklagten, Didius Falco, vor sich zu treten.
„Ich möchte noch kurz mit euch sprechen.
Falco, mach nicht den Fehler und sieh diese Begnadigung als Beweis deiner Unschuld, denn das ist es nicht. Unschuldige werden nicht begnadigt. Aber ich kann mich an ein Gespräch mit dir erinnern, in dem du mich gefragt hast, welches die richtige Entscheidung wäre. Diese Tatsache rechne ich dir an.
Und zu dir Curio. Nachdem deine Kandidatur nicht angenommen wurde, wurde die betreffende Gesetzpassage präzisiert. Nach dieser wäre deine Kandidatur rechtens gewesen und du hast Zorn darüber, dass dir damals böswillig das Amt verweigert wurde. Diese verlorene Zeit kann dir auch dieser Prozess nicht zurückgegeben. Daher nehme ich an, dir ging es um eine öffentliche Feststellung, dass Falcos Entscheidung falsch war. Das wurde bereits durch die Gesetzesänderung getan. Deine Beschuldigungen zu den Hintergründungen seiner Entscheidung sind gewagt und darum ging es dir letztendlich wohl vor allem. Doch sei gewiss, Falcos Entscheidung und deine Anklage haben dem Ansehen von Falco um dem Vertrauen in ihn als Politiker in der Öffentlichkeit sicherlich Schaden zugefügt."
Er blicke sie ernst an.
"So hoffe ich, beide Parteien können sich mit meiner Entscheidung abfinden. Sie werden keine andere Wahl haben.“
Dann stand er auf und ging.
Gaius Scribonius Curio
Curio nickte. Auf seine Weise hatte Curio sein Ziel erreicht. Zufrieden und mit dem Gefühl, dass doch auf die eine oder andere Art die Gerechtigkeit ihren Weg bahnen konnte, verliess er das Gerichtsgebäude.