Marcus Claudius Constantius
In einem Extra eingerichtetem Officium arbeitet Constantius an der Planung für den neuen Kultverein.
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Mitgliederliste Marcus Claudius Constantius Tiberius Claudius Maximus Marcus Claudius Arbiter |
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DISCIPLINA SOCIETATIS CLAUDIANAE ET IULIANAE ![]() I
Der Name des Vereins ist SOCIETATIS CLAUDIANAE ET IULIANAE. II Die SOCIETAS CLAUDIANA ET IULIANA verpflichtet sich zu absoluter Treue gegenüber des Kaisers. III Die SOCIETAS CLAUDIANA ET IULIANA hat es sich zum Ziel gesetz alle großen Mitglieder der claudisch-julischen Dynastie zu gedenken und sie zu ehren. IV Die SOCIETAS CLAUDIANA ET IULIANA wird von dem Magister des Verins geleitet. Dieser wird durch einfache Mehrheit durch alle Vollmitglieder gewählt und muss aus dem Geschlecht der IULIER oder der CLAUDIER stammen. V Mitglied der SOCIETAS CLAUDIANA ET IULIANA kann jeder ehrenhafte römischer Bürger werden, dem es ernst um die Ziele des Vereins steht. Über die Aufnahme entscheidet der Maigster. VI Ein Mitlied kann aus der SOCIETAS CLAUDIANA ET IULIANA wieder ausgeschlossen werden wenn es sich ungebürlich verhält. |
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| Sim-Off: | Eigentlich müssten die Iulier wohl patrizier minoris sein, sie sind aber im IR halt plebejier. |
| Zitat: | ||
| Original von Marcus Claudius Constantius Es gibt nur eine Gens Iulier und diese ist Momentan plebejisch.
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| Sim-Off: | Es könnte auch sein, dass ein freigelassener Sklave den namen "Iulius" einnahm und ab sofort als Klient der patrzier-Iulier fungierte. |
| Sim-Off: | Ja so werden im IR halt Familien gegründet, außer wenn die Admins sie "machen". Aber irgendwie müssen wir das ganze ja auch spielen also.
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| Sim-Off: | Die in dieser Zeit überlebenden Iulier sind tatsächlich auch historisch betrachtet nur noch der Plebejische Zweig, also soweit ist da größtenteils alles korrekt
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| Sim-Off: | Was ja wieder nicht heißt das sie nicht mit uns Verwandt sind! Soweit ich weiß gibts auch keine patrizierischen Claudier mehr zu unserer Zeit.
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Entscheidung des Collegium Pontificium Betreffend die Eingabe des Bürgers Marcus Claudius Constantius bezüglich der Gründung und Anerkennung eines Kultvereines. Die Eingabe, welche die Dokumente "DISCIPLINA SOCIETATIS CLAUDIANAE ET IULIANAE" et "Mitgliederliste" umfasst wurde durch das Collegium beraten und beurteilt. Es ergeht folgende Entscheidung: Das Collegium Pontificium gestattet die Gründung dieses Vereins als Kultverein nach Erfüllung der folgenden Bedingungen: Prima: Die vorgelegten Dokumente sind von Fehlern zu befreien Dem Collegium ist schnellstmöglich eine korrigierte Fassung der Dokumente zu übergeben. Collegium Pontificium
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DISCIPLINA SOCIETATIS CLAUDIANAE ET IULIANAE ![]() I
Der Name des Vereins lautet SOCIETATIS CLAUDIANAE ET IULIANAE. II Die SOCIETAS CLAUDIANA ET IULIANA verpflichtet sich zu absoluter Treue gegenüber dem Kaiser. III Die SOCIETAS CLAUDIANA ET IULIANA hat es sich zum Ziel gemacht, allen großen Mitgliedern der claudisch-julischen Dynastie zu gedenken und jene zu ehren. IV Die SOCIETAS CLAUDIANA ET IULIANA wird vom Magister des Vereins geleitet. Dieser wird durch einfache Mehrheit aller Vollmitglieder bestimmt und muss aus dem Geschlecht der IULIER oder dem der CLAUDIER stammen. V Mitglied der SOCIETAS CLAUDIANA ET IULIANA kann jeder ehrenhafte und römische Bürger werden, dem es ernst um die Ziele des Vereins ist. Über die Aufnahme entscheidet der Magister. VI Ein Mitglied kann aus der SOCIETAS CLAUDIANA ET IULIANA wieder ausgeschlossen werden, wenn es sich ungebührlich verhält. |
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DISCIPLINA SOCIETATIS CLAUDIANAE ET IULIANAE ![]() I
Der Name des Vereins lautet SOCIETATIS CLAUDIANAE ET IULIANAE. II Die SOCIETAS CLAUDIANA ET IULIANA verpflichtet sich zu absoluter Treue gegenüber dem Kaiser. III Die SOCIETAS CLAUDIANA ET IULIANA hat es sich zum Ziel gemacht, allen großen Mitgliedern der claudisch-julischen Dynastie zu gedenken und zu ehren. IV Die SOCIETAS CLAUDIANA ET IULIANA wird vom Magister des Vereins geleitet. Dieser wird durch einfache Mehrheit aller Vollmitglieder bestimmt und muss aus dem Geschlecht der IULIER oder aus dem der CLAUDIER stammen. V Mitglied der SOCIETAS CLAUDIANA ET IULIANA kann jeder ehrenhafte römische Bürger werden, dem es ernst um die Ziele des Vereins ist. Über die Aufnahme entscheidet der Magister. VI Ein Mitglied kann aus der SOCIETAS CLAUDIANA ET IULIANA wieder ausgeschlossen werden, wenn es sich ungebührlich verhält. |
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