Appius Tiberius Iuvenalis
Der Scriba erreicht die Casa immer noch verägert über die beschnittene Pause. Aber er würde sie sogleich nach holen.
Manius Flavius Gracchus
Ein Bote aus dem Hause Flavia überbrachte eine Nachricht für die ehrenwerte Helvetia Severina.
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Helvetia Severina, Casa Helvetia, Roma
Decemvir litibus iudicandis Manius Flavius Gracchus Helvetiae Severinae s.d.
Tiefes Mitgefühl über den Verlust deines Bruders Gnaeus Helvetius Tranquillus sei dir mit diesem Schreiben versichert. Die Erinnerungen an jene Zeit, welche wir mit ihnen teilen durften, sind sicherlich das Wertvollste, was die Verstorbenen uns zurücklassen. Doch obwohl es dir im Augenblicke womöglich unerheblich erscheinen mag, so hat dein Bruder gleichsam weltliche Güter hinterlassen, deren Verteilung unter den Erben meine Aufgabe als Decemvir litibus iudicandis ist. Nach den gesetzlichen Richtlinien kommt dir als Bruder des Verstorbenen ein Anteil von 59.99 Sesterzen zu, welchen es dir gestattet ist, abzulehnen.
Ich bitte dich, mir bis zum Tag vor den Kalenden des Aprilis DCCCLVII A.U.C. (31.3.2007/104 n.Chr.) mitzuteilen, ob du gewillt bist, dieses Erbe anzutreten, welches gleichsam keinerlei weitere Verpflichtungen nach sich zieht. Solltest du diesen Termin versäumen, so wird dein Anteil dem zu verteilenden Erbe hinzugefügt werden, ebenso wie sich der deinige Anteil durch den Verzeicht eines der anderen Erben erhöhen kann.
Zum Trost über den erlittenen Verlust bleiben letztlich einzig die Worte der Weisen unserer Welt, so sprach denn schon Seneca: »Der Tod ist die Befreiung und das Ende von allen Uebel, über ihn gehen unsere Leiden nicht hinaus, der uns in jene Ruhe zurückversetzt, in der wir lagen, ehe wir geboren wurden.«
M.F.G.
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Manius Flavius Gracchus
Erneut brachte ein Bote aus dem Hause Flavia eine Nachricht für die Dame Helvetia Severina.
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Helvetia Severina, Casa Helvetia, Roma
Decemvir litibus iudicandis Manius Flavius Gracchus Helvetiae Severinae s.p.d.
Mit großem Bedauern muss ich dir mitteilen, dass zwar die Erbangelegenheit Caius Helvetius Tacituset liberi an sich nicht korrekt durchgeführt wurde, das Faktum jedoch, dass dein Bruder Gnaeus Helvetius Tranquillus verstorben ist, den Tatsachen entsprach. Sein Tod wurde durch die Ala II Numidia aus Germania für den zehnten Tag vor den Kalenden des Martius* nach Rom gemeldet. Aufgrund der Tatsache, dass die Bearbeitung des Erbfalles Helvetius Tranquillus erst nach der Meldung bezüglich des Todes des Helvetius Tacitus getätigt wurde, geriet die Bestimmung der Erbfolge durcheinander, wofür ich nochmals um Verzeihung bitten möchte.
Nach erneuter Überprüfung wurde die Erbverteilung folgendermaßen bestimmt: Das Erbe des Gnaeus Helvetius Tranquillus fällt aufgrund dessen Familienstand zum Todeszeitpunkt gänzlich an den Besitzer Caius Helvetius Tacitus zurück, welchem zu diesem Zeitpunkt die Patria Potestas über seinen Sohn oblag. Das Vermögen des Gnaeus Helvetius Tranquillus fließt damit in jene Erbmasse ein, welche Caius Helvetius Tacitus bei seinem Tod vier Tage später hinterließ und für deren Verteilung er testamentarisch Sorge trug.
M.F.G.

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* 20.2.
Appius Tiberius Iuvenalis
Marcus Aurelius Corvinus
Nur noch mühselig schleppte sich Alexandros voran. Sein Fuß schmerzte dank des Rechens ungemein, auf seiner Stirn befand sich inzwischen eine Beule von der Größe eines Hühnereies. Er verfluchte denjenigen, der den Rechen einfach falsch herum liegen gelassen hatte. Zeus sollte seine Blitze schleudern, auf dass sie dem Schuldigen in den Hintern träfen! Murrend und verdrießlich zog Alexandros weiter von der
casa Petronia zum Anwesen der Helvetier. Nach diesem brief würde er heim laufen und sich ablösen lassen, das schwor er sich. Grimmig warf er den Brief in den Kasten und zog lahm wie eine Schnecke von dannen.
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Ad
Publius Helvetius Gracchus
casa Helvetia in Roma
Italia
decemvir litibus iucandis M. Aurelius Corvinus Pub. Helvetio Graccho s.d.
Meine Worte werden wohl kaum im Stande sein, deine Trauer über den Verlust eines geliebten Menschen zu lindern. Es sind Augenblicke, in denen man inne hält, Momente, die einem die eigene, unabwendbare Vergänglichkeit vor Augen führen.
Auch wenn es dir in jenem Moment nichtig erscheinen mag, so möchte ich dich in meinem Amte als decemvir litibus iucandis darauf hinweisen, dass Marcus Helvetius Cato dir etwas hinterlassen hat; konkret geht es um 5915.12 Sesterzen.
Nach unseren geltenden Rechtsgrundsätzen bist du der legitime Erbe. Ich bitte dich, mir bis zu den ID OCT DCCCLVII A.U.C. (15.10.2007/104 n.Chr.) mitzuteilen*, ob du willens bist, dieses Erbe anzutreten. Solltest du diesen Termin versäumen, so wird der Nachlass des Helvetius Catoa dem Staat zugute kommen.
Möge dich die Erinnerung an den lieben Verstorbenen begleiten wie ein wärmender Sonnenstrahl.
Vale.

ROMA, ANTE DIEM V KAL OCT DCCCLVII A.U.C. (27.9.2007/104 n.Chr.)
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*Annahme/Ablehnung bitte in die Basilica Ulpia senden, nachdem ich dort das entsprechende Theme erstellt habe (heute Abend). Danke. |
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Er hatte sich schon gute fünfzig Meter entfernt, da fiel ihm ein, dass er ja hier zwei Briefe auszutragen hatte, Aufstöhnend wandte er sich um und schlappte zurück. Den Brief starrte er finster an, ehe er ihn einwarf. Zur Sicherheit kontrollierte er die Tasche nochmals, aber da war kein weiterer Brief für einen Helvetier drin. Also ging er nun endgültig.
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Ad
Helvetia Severina
casa Helvetia in Roma
Italia
decemvir litibus iucandis M. Aurelius Corvinus Helvetiae Severinae s.d.
Meine Worte werden wohl kaum im Stande sein, deineTrauer über den Verlust eines geliebten Menschen zu lindern. Es sind Augenblicke, in denen man inne hält, Momente, die einem die eigene, unabwendbare Vergänglichkeit vor Augen führen.
Auch wenn es dir in jenem Moment nichtig erscheinen mag, so möchte ich dich in meinem Amte als decemvir litibus iucandis darauf hinweisen, dass Numerius Helvetianus Novatus weltliche Güter hinterlassen hat. Konkret geht es um 48.41 Sesterzen, 2 Kisten Brot und ein Fass Honigwein.
Nach unseren geltenden Rechtsgrundsätzen bist du die legitime Erbin, sowie ebenfalls Titus Helvetius Gabor, welcher gesondert angeschrieben wird. Um die rechtsmäßige Übertragung der oben aufgelisteten Betriebe zu gewährleisten, besteht die Notwendigkeit einer Einigung der Erbberechtigten. Ich bitte dich daher, mir bis zu den ID OCT DCCCLVII A.U.C. (15.10.2007/104 n.Chr.) mitzuteilen, ob du willens bist, deinen Erbeiteil anzutreten. Solltest du oder der zweite Erbberechtigte diesen Termin versäumen, so wird sein, respektive dein Anteil der Ganzheit des zu verteilenden Erbes hinzugefügt werden, ebenso wie sich der rechtsmäßige Anteil eines jeden durch den Verzicht des anderen Erbberechtigten erhöhen kann.
Möge dich die Erinnerung an den lieben Verstorbenen begleiten wie ein wärmender Sonnenstrahl.
Vale.

ROMA, ANTE DIEM V KAL OCT DCCCLVII A.U.C. (27.9.2007/104 n.Chr.)
| Sim-Off: |
Annahme/Ablehnung bitte in die Basilica Ulpia senden, nachdem ich dort das entsprechende Theme erstellt habe (heute Abend). Danke. |
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Gnaeus Iulius Cincinnatus
Im Auftrag des Titus Aurelius Ursus überbrachte Cincinnatus ein weiteres angefertigtes Anschreiben des Vigintivirs.
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Ad
Helvetiam Severinam
Casa Helvetia
Roma
Provincia Italia
Salve, Helvetia Severina,
bitte sei Dir meines tiefsten Mitgefühls über den Verlust Deines Bruders Titus Helvetius Gabor versichert, auch wenn ich mir darüber bewusst bin, wie wenig Trost ich Dir mit diesen Worten zu spenden vermag.
Nur ungern breche ich mit solch banalen Dingen in Deine Trauer ein, doch ist es meine Pflicht als decemvir litibus iudicandis, die weltlichen Hinterlassenschaften der Verstorbenen den gesetzlichen Richtlinien entsprechend auf die Erben zu verteilen.
Da Du als einzige Erbin in Frage kommst, beläuft sich das Erbe auf:
128.98 Sesterzen, 47 Garum, 70 Küchengewürze, 1 Betrieb (Gabor´s feinste Küchengewürze, Gewürzhändler Stufe I)
Ich bitte Dich darum, Dir einen kurzen Moment Zeit zu nehmen, mir mitzuteilen, ob Du gewillt bist, das Erbe anzutreten und mir möglichst bald, spätestens aber bis ANTE DIEM XIII KAL FEB DCCCLVIII A.U.C. (20.1.2008/105 n.Chr.), eine entsprechende Nachricht zukommen zu lassen. Denn sollte ich bis zu ANTE DIEM XIII KAL FEB DCCCLVIII A.U.C. (20.1.2008/105 n.Chr.) keine Mitteilung erhalten haben, bin ich verpflichtet, das Vermögen Deines Verwandten der Staatskasse zuzuführen.
Mögen die Götter Deinen Bruder sicher ins Elysium geleiten und Dir ein langes, glückliches Leben bescheren.
Vale,


ROMA, PRIDIE NON IAN DCCCLVIII A.U.C. (4.1.2008/105 n.Chr.)
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Antwort bitte an die Villa Aurelia, Roma |
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Titus Aurelius Ursus
Und ein weiteres Haus hatte der Sklave aufzusuchen. Das letzte in Rom, alle weiteren Schreiben mußten über den Postdienst versandt werden. Auch hier gab er eine amtlich aussehende, versiegelte Schriftrolle ab.
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Ad
Titum Helvetium Geminum
Casa Helvetia
Roma
Salve, Tite Helveti Gemine,
bitte sei Dir meines tiefsten Mitgefühls über den Verlust Deines Sohnes Tiberius Helvetius Marcellus versichert, auch wenn ich mir darüber bewusst bin, wie wenig Trost ich Dir mit diesen Worten zu spenden vermag.
Nur ungern breche ich mit solch banalen Dingen in Deine Trauer ein, doch ist es meine Pflicht als decemvir litibus iudicandis, die weltlichen Hinterlassenschaften der Verstorbenen den gesetzlichen Richtlinien entsprechend auf die Erben zu verteilen.
Da Du als einziger Erbe in Frage kommst, beläuft sich das Erbe auf 607.68 Sesterzen und 43 Schafskäse.
Ich bitte Dich darum, Dir einen kurzen Moment Zeit zu nehmen, mir mitzuteilen, ob Du gewillt bist, das Erbe anzutreten und mir möglichst bald, spätestens aber bis ANTE DIEM IX KAL MAR DCCCLVIII A.U.C. (22.2.2008/105 n.Chr.), eine entsprechende Nachricht zukommen zu lassen. Denn sollte ich bis zu ANTE DIEM IX KAL MAR DCCCLVIII A.U.C. (22.2.2008/105 n.Chr.) keine Mitteilung erhalten haben, bin ich verpflichtet, das Vermögen Deines Verwandten der Staatskasse zuzuführen.
Mögen die Götter Deinen Sohn sicher ins Elysium geleiten und Dir ein langes, glückliches Leben bescheren.
Vale,


ROMA, NON FEB DCCCLVIII A.U.C. (5.2.2008/105 n.Chr.)
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Antwort bitte an die Villa Aurelia, Roma |
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Tiberius Aurelius Avianus
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Titus Helvetius Geminus
Provincia Italia
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Roma
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Casa Helvetia
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Salve, Titus Helvetius Geminus!
Es ist eine traurige Angelegenheit, dir das Ableben Deines Verwandten Quintus Helvetius Caecina ins Gedächtnis rufen zu müssen. Obwohl ich weiß, dass ich Dir damit absolut keinen Trost zu spenden vermag, sei Dir bitte meines tiefsten Mitgefühls über diesen tragischen Verlust versichert. Meine Aufgabe als Decemvir litibus iucandis ist es, das Erbe Deines verstorbenen Verwandten an die rechtmäßigen Erben zu verteilen, so wie es das Gesetz fordert.
Da Du als Erbe in Frage kommst, bitte ich Dich um eine kurze Mitteilung, ob Du Dein Erbe antreten möchtest. Ich weiß, dass es nicht leicht ist, sich in Zeiten der Trauer mit solchen Fragen auseinander setzen zu müssen. Trotzdem bitte ich Dich um eine schnelle Antwort, welche bitte bis zum ANTE DIEM VII KAL FEB DCCCLIX A.U.C. (26.1.2009/106 n.Chr.) bei mir eingehen sollte. Sollte keine Antwort mich ereilen, habe ich keine andere Wahl, als Deinen Erbteil der Staatskasse zuführen zu lassen.
Mögen die Götter Deinen Verwandten sicher in Eylsio begleiten.
Vale,
Tiberius Aurelius Avianus
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