Marcus Decius
Das ist das Archiv der Stadt Ostia.
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Stadtordnung: Benutzungsbeschränkungen von Straßen und öffentlichen Plätzen: Jeder hat sich auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen so zu verhalten, daß andere Personen dadurch nicht gefährdet, belästigt oder in der Benutzung nicht beeinträchtigt oder behindert werden. Insbesondere ist es ohne Genehmigung der Stadt nicht gestattet: Baustoffe, Schüttgüter und andere Materialien im öffentlichen Straßenraum öffentlich zu lagern. zu lagern oder zu nächtigen, Zelte o.ä. zum dauernden Aufenthalt oder zum dauernden Wohnen zu benutzen Grundsätzlich untersagt wird: öffentlich die Notdurft zu verrichten, in belästigender Weise zu betteln, andere durch trunkenheits-, rauschbedingtes oder ähnliches Verhalten zu belästigen oder zu behindern, den im Haushalt anfallenden Müll auf der Straße zu entsorgen. Baden im Freien Das Baden in öffentlichen Gewässern, Wasserbecken und Brunnen ist verboten, sofern keine anderen Regelungen getroffen werden. Lärmverhütung Zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang sind die Ruhezeiten einzuhalten und die Straßen nur nach behördlicher Genehmigung der Vigiles Ostia zu passieren. Anschlagswesen/Plakatieren Das unbefugte Bekleben, Bemalen, Beschreiben sowie das Beschmieren von Gebäuden, Denkmälern, Mauern, Einfriedungen, Toren, Brücken, Bänken, Straßen, Brunnen, Bäumen und dergleichen ist verboten. Ebenfalls ist es untersagt, Hinweis- oder Werbetafeln ohne Genehmigung an öffentlichen Einrichtungen anzubringen. Es besteht die Möglichkeit, Anschläge nach vorheriger behördlicher Genehmigung am Stadteigenen Anschlagsbrett auf dem Forum und vor dem Theater zu veröffentlichen. Ausnahme und Befreiung Ausnahmen und Befreiungen von den Vorschriften der Stadtordnung sind im Einvernehmen mit der Stadt Ostia, vertreten durch den Duumviren zulässig. Ausnahmen sind schriftlich beim Magistrat zu beantragen. Ordnungswidrigkeiten Ein Verstoß gegen die Stadtordnung zieht ein Ordnungsgeld an die Stadtkasse beim 1. Verstoß in Höhe von 150 Sesterzen, beim 2. von 250 Sesterzen und beim 3. von 500 Sesterzen nach sich. Ab dem 4.Verstoß wird dem Betreffenden die Aufenthaltserlaubnis auf dem Stadtgebiet entzogen. Ausnahmen regelt der Duumvir. Inkrafttreten Die Stadtordnung tritt ab dem Tag ihrer Verkündung in Kraft. ANTE DIEM VI KAL FEB DCCCLV A.U.C. (27.1.2005/102 n.Chr.) http://mitglied.lycos.de/fcsauftirol/hpb...egel-Ostia.gif gez. Lucius Tiberius Vibullius- Duumvir |
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Hafenverordnung §1 [Geltungsbereich, Hafenverwaltung] (1) Diese Verordnung gilt für den gesamten Hafen von Ostia. Sie wurde von der Hafenverwaltung in Ostia erstellt. (2) Die Hafenverwaltung liegt bei dem amtierenden Praefectus Portuensis der Provinz Italia. Wenn diese Stelle unbesetzt ist, geht sie auf die Stadtverwaltung der Stadt Ostia über. §2 [Einlaufen] Im Hafen können maximal 200 Schiffe einlaufen. Nicht einlaufen dürfen Schiffe, die 1. in ihren Abmessungen zu groß für den Hafen sind. 2. zu sinken drohen. 3. brennen. 4. mit einer schwer ansteckenden Krankheit beladen sind. 5. ein Hafenverbot von der Hafenverwaltung erhalten haben. §3 [Liegeplätze, Zuweisung von Liegeplätzen] (1) Der Hafen besitzt 10 Liegeplätze. (2) Auf Verlangen der Hafenverwaltung sind bestimmte Liegeplätze einzunehmen oder zu verlassen. Zugewiesene Liegeplätze dürfen nicht ohne Erlaubnis der Hafenverwaltung gewechselt werden. §4 [Betreten eines Schiffes] Der Hafenverwaltung muss jederzeit gestattet sein, Schiffe ungehindert zu betreten, zu besichtigen und zu durchsuchen. §5 [Aufenthaltsbeschränkung] Die Hafenverwaltung kann eine zeitliche Beschränkung des Aufenthalts eines oder mehrerer Schiffe anordnen. §6 [Hafenverbot] Ein Verbot zum Einlaufen eines Schiffes kann die Hafenverwaltung aussprechen, wenn gegen die Hafenverordnung verstoßen wurde oder die Sicherheit des Hafens oder der Stadt Ostia gefährdet ist. §7 [Sperrung des Hafens] Die Hafenverwaltung behält sich das Recht vor, den Hafen jederzeit schließen zu lassen. §8 [Inkrafttreten] Die Hafenverordnung tritt ab dem Tag ihrer Verkündung in Kraft. http://mitglied.lycos.de/fcsauftirol/hpbimg/Siegel-Ostia.gif gez. Die Hafenverwaltung |
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