Antrag auf Strafverfahren II

Manius Tiberius Durus
   
ANTRAG
GEMÄSS CODEX IURIDICIALIS



Die Advocatio Imperialis beantragt gem. §28 I CodIur die Aufnahme eines Strafverfahrens gegen

Aedilis Plebis Caius Helvetius Tacitus

Ihm wird Volksverhetzung gemäß § 105 Cod. Iur., sowie Mißbrauch der Amtsgewalt gemäß § 113 zu Last gelegt.

Manius Tiberius Durus,
Advocatus Imperialis


Marcus Vinicius Lucianus
   
Ankündigung der Hauptverhandlung
ID SEP DCCCLVI A.U.C. (13.9.2006/103 n.Chr.)


Dem Antrag der Advocatio Imperialis auf Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen Caius Helvetius Tacitus wird stattgegeben. Dem Angeklagten wird Volksverhetzung gemäß § 105 Cod. Iur., sowie Mißbrauch der Amtsgewalt gemäß § 113 zu Last gelegt. Die Hauptverhandlung findet vor dem Iudicium Imperialis in der Basilica Ulpia statt.

Iudex Prior:
Imperator Caesar Augustus LUCIUS ULPIUS IULIANUS

Zu Iudices werden nominiert:
Senator Marcus Vinicius Lucianus
Senator Lucius Aelius Quarto


Ankläger:
Advocatus Imperialis Manius Tiberius Durus

Der erste Tag der Hauptverhandlung wird festgesetzt auf
ANTE DIEM XVIII KAL OCT DCCCLVI A.U.C. (14.9.2006/103 n.Chr.)


Alle Prozessbeteiligten werden aufgerufen sich zu dem genannten Termin in der Basilica Ulpia einzufinden, der Angeklagte ist dem Gericht zum Beginn der Hauptverhandlung vorzuführen, es sei denn er verzeichtet auf die Anwesenheit in der Verhandlung. Der Angeklagte wird aufgefordert einen geeigneten Rechtsbeistand zu benennen. Sieht der Angeklagte sich dazu außer Stande, oder versäumt er dies aus anderen Gründen, so wird das Gericht einen Advocatus berufen.


Caius Helvetius Tacitus
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