Publius Sergius Epulo
Bei der letzten Verabschiedung hatten man sich etwas missverstanden, also wurde zwei verschiedene Definition wahrgenommen um nun dagegen zu wirken, hat man eine neue Geschäftsordnung ausgearbeitet. Des weiteren wird es voraussichtlich meine letzte Amtshandlung in dieser Curia sein.
"Werte Mitglieder,
wie besprochen habe ich nun die entgültige Geschäftsordnung."
Ich gab jedem Mitglied ein Kopie.
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(a)Der Entwurf eines decretum provinciale oder decretum curiae wird der Kurie in ausformuliertem Gesetzestext von mindestens einem Mitglied des ordo decurionum oder einen Vollmitglied vorgelegt.
(b) Das Einbringen des Entwurfs erfolgt zuerst als Anhörung, welche die Mitglieder der curia provincialis über das Vorhaben informieren soll und der Kurie die Möglichkeit gibt, den Inhalt zu prüfen. Nach einer angemessenen Frist - von mindestens 2 Tagen - schließt der princeps curiae die Diskussion.
(c) Zur Abstimmung wird eine - unter Umständen geänderte Fassung - vorgelegt, die zusätzliche zum endgültigen Text die Angabe enthalten muss, um welchen Typ Dekret es sich handelt.
(d)Der entgültige Entwurf eines decretum provinciale darf nur durch mindestens einem Mitglied des ordo decurionum zur Abstimmung vorgelegt werden.
(e) Erreicht das Dekret die erforderliche Mehrheit, muss es vom princeps curiae ausgefertigt und durch Aushang in der curia Italica veröffentlicht werden.
(f) Sollte ein Entwurf in der Kurie scheitern, hat der Antragssteller die Möglichkeit, eine Aussprache zu initiieren, um einen Kompromiss zu erzielen und strittige Punkte des gescheiterten Entwurfs zu klären.
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Marcus Aelius Callidus
Da Callidus hatte feststellen müssen, dass man Gesetze auf viele unterschiedliche Weisen interpretieren kann, fragt er hier eher vorsichtig nach.
> Warum integrieren wir nicht Abschnitt d in den bereits bestehenden Abschnitt a? Wäre dies nicht einfacher? <
Publius Sergius Epulo
"Es handelte dich um die Ablauffolge und die läuft von a - f. Außerdem ist dies nur nebensächlich und nicht relevant."
Titus Octavius Dio
"Wenn es keine weiteren Meinungen dazu gibt, können wir denke ich zur Abstimmung dieser Formulierung gelangen?"
Iulia Helena
"Bis auf zwei kleine Konnotationen des Ausdrucks wegen kann ich an dieser Formulierung keinen Fehl finden," sagte die Iulierin nach einiger Überlegung und korrigierte auf ihrem Blatt des Entwurfs die Dinge, die ihr aufgefallen waren, bevor sie diese an Sergius Epulo zurückreichte.
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(a)Der Entwurf eines decretum provinciale oder decretum curiae wird der Kurie in ausformuliertem Gesetzestext von mindestens einem Mitglied des ordo decurionum oder einen Vollmitglied vorgelegt.
(b) Das Einbringen des Entwurfs erfolgt zuerst als Anhörung, welche die Mitglieder der curia provincialis über das Vorhaben informieren soll und der Kurie die Möglichkeit gibt, den Inhalt zu prüfen. Nach einer angemessenen Frist - von mindestens 2 Tagen - schließt der princeps curiae die Diskussion.
(c) Zur Abstimmung wird eine - unter Umständen geänderte Fassung - vorgelegt, die zusätzliche zum endgültigen Text die Angabe enthalten muss, um welchen Typ Dekret es sich handelt.
(d) Der entgültige, zur Abstimmung gedachte Entwurf eines decretum provinciale darf nur durch mindestens ein Mitglied des ordo decurionum zur Abstimmung vorgelegt werden.
(e) Erreicht das Dekret die erforderliche Mehrheit, muss es vom princeps curiae ausgefertigt und durch Aushang in der curia Italica veröffentlicht werden.
(f) Sollte ein Entwurf in der Kurie scheitern, hat der Antragssteller die Möglichkeit, eine Aussprache zu initiieren, um einen Kompromiss zu erzielen und strittige Punkte des gescheiterten Entwurfs zu klären.
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Marcus Aelius Callidus
Auch wenn man durch Einfügung zweier Worte die Sache geklärt hätte, gab es offensichtlich ein großes Bedürfnis es doch etwas komplizierter zu gestalten. So malte Callidus mit ihm gereichter Tinte etwas im Vorschlag herum und strich wenigstens die hier wiederum unnötigen Dinge heraus, um den Papyrus dann durch einen Saaldiener dem princeps zukommen zu lassen.
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(a)Der Entwurf eines decretum provinciale oder decretum curiae wird der Kurie in ausformuliertem Gesetzestext von mindestens einem Mitglied des ordo decurionum oder einem Vollmitglied vorgelegt.
(b) Das Einbringen des Entwurfs erfolgt zuerst als Anhörung, welche die Mitglieder der curia provincialis über das Vorhaben informieren soll und der Kurie die Möglichkeit gibt, den Inhalt zu prüfen. Nach einer angemessenen Frist - von mindestens 2 Tagen - schließt der princeps curiae die Diskussion.
(c) Zur Abstimmung wird eine - unter Umständen geänderte - Fassung vorgelegt, die zusätzliche zum endgültigen Text die Angabe enthalten muss, um welchen Typ Dekret es sich handelt.
(d) Der entgültige, zur Abstimmung gedachte Entwurf eines decretum provinciale darf nur durch mindestens ein Mitglied des ordo decurionum zur Abstimmung vorgelegt werden.
(e) Erreicht das Dekret die erforderliche Mehrheit, muss es vom princeps curiae ausgefertigt und durch Aushang in der curia Italica veröffentlicht werden.
(f) Sollte ein Entwurf in der Kurie scheitern, hat der Antragssteller die Möglichkeit, eine Aussprache zu initiieren, um einen Kompromiss zu erzielen und strittige Punkte des gescheiterten Entwurfs zu klären.
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Titus Octavius Dio
Dio blickte zu Epulo, "Gibt es von dir einen Einwand?"
Publius Sergius Epulo
"Ist jemand im ordo decurionum gleich Vollmitglied? Wenn ja, müsste mein Vorschlag angenommen werden. Des weiteren, sollte keiner diesem Ordo in der Curia angehören, dann sind wir Handlungsunfähig und bräuchten die Curia nicht!"
Marcus Aelius Callidus
Etwas fragend blickte Callidus drein, denn die Worte des Sergiers vermochte er nicht zuzuordnen.
Publius Sergius Epulo
Oh, man.
"Ein Mitglied des ordo decurionum wird doch auch in der Curia gewählt oder? Sollte aber keiner der Gewählten diesem Ordo angehören, wer soll dann die Vorschläge zur Abstimmung vorlegen?"
Marcus Aelius Callidus
| Zitat: |
Original von Publius Sergius Epulo
Oh, man.
"Ein Mitglied des ordo decurionum wird doch auch in der Curia gewählt oder? Sollte aber keiner der Gewählten diesem Ordo angehören, wer soll dann die Vorschläge zur Abstimmung vorlegen?" |
> Zu deiner ersten Frage, Sergius Epulo: Nein. Zu deinem Anliegen: Der ordo wurde erst jüngst durch die Privilegien gestärkt und in Zukunft wird sicherlich mindestens der Comes dem
ordo angehören. Desweiteren werden die Städte stets ihre Dekurionen schicken, die die höchste Stellung in ihrer Stadt genießen. <
Titus Octavius Dio
"Sind nun alle Fragen geklär, bzw. könnten wir uns auf eine Vorlage verständigen oder wünscht du deine auch zur Abstimmung gestellt, Epulo?"