Tiberius Caecilius Metellus
"Wärst du mit 200 Sesterzen einverstanden?"
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IUDICIUM MINOR IUDICATIO IUD MIN IV/DCCCLVII MIT WIRKUNG VOM ANTE DIEM XI KAL OCT DCCCLVII A.U.C. (21.9.2007/104 n.Chr.) IM ZIVILVERFAHREN Tiberius Caecilius Metellus gegen Tiberius Flavius Quirinalis vom ANTE DIEM VI ID SEP DCCCLVII A.U.C. (8.9.2007/104 n.Chr.) HAT DAS IUDICIUM MINOR DURCH DEN Praetor Urbanus Manius Ateius Crassus NACH ERFOLGTER ERSTER ANHÖRUNG GEM § 30 COD IUR FÜR RECHT ERKANNT: Der Angezeigte wird aufgrund § 3 Abs 5 Lex Mercatus wegen Führen eines nicht landwirtschaftlichen Betriebes oder eines Betriebes zur Weiterverarbeitung landwirtschaftlicher Güter zu einer Bußstrafe von 400 Sesterzen verurteilt, je zur Hälfte an den Anzeiger Tiberius Caecilius Metellus, und an die Staatskasse verurteilt. Es ist eine Ratenzahlung über zwei Monate möglich. Zusätzlich hat der Angezeigte den fraglichen Betrieb stillzulegen oder zu verkaufen, für die ordnungsgemäße Durchführung hat der Angezeigte zu sorgen. ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE: Der Angezeigte hat seine Verfehlung sofort eingeräumt und dem Gericht keinerlei Zweifel über seine Reue gegeben, weswegen das Gericht eine geringe Bußstrafe für angemessen erachtet. RECHTSMITTELBELEHRUNG: Gegen dieses Urteil kann gemäß § 42 Abs 1 des Codex Iuridicalis innerhalb von zwei Wochen Berufung eingelegt werden. ![]() |
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