|
CONTRACTUM SOCIETATIS
INTER
IOSHUA BEN DAVID
ET
MX' DECIMUS MERIDIUS
Cap. I) Die Gesellschafter verpflichten sich, gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages, zur Erreichung des bezweckten Zieles ihre Pflichten zu erfüllen und die Rechte des anderen zu wahren.
Der Aufbau eines Fernhandelsbetriebes unter dem Namen .... soll Grundlage der diesem Vertrag entnommenen Bestimmungen sein.
Cap. II) Decimus verpflichtet sich im Zuge dieses Vertrages, zwei Schiffe vom Typ Corbita für die dem Zweck der Gesellschaft dienlichen Ziele bereitzustellen.
Im Gegenzug verpflichtet sich Ioshua ben David die Errichtung von Handelskontoren samt Lagerhäusern in Ostia, Alexandria und Tarraco und als Geschäftsführer gleich einem Verwalter mit der ihm gebührlichen Sorgfalt die Geschäfte der Gesellschaft zu besorgen.
Cap. III) Die Gewinne der Gesellschaft werden unter Aufrechnnung etwaiger Verluste zu gleichen Teilen unter den Gesellschaftern aufgeteilt.
Cap. IV) Die Routen Tarraco, Massilia, Ostia einerseits, und Ostia, Syracusae, Alexandria andererseits werden durch die Flotte der Gesellschaft regelmäßig angelaufen.
Cap. V) Jedem Gesellschafter steht gegen die Einwirkungen des anderen auf die gemeinschaftliche Sache ein ius prohibendi zu.
Cap. VI) Die Kündigung dieses Vertrages kann von jeder Seite der Vertragsparteien jederzeit erfolgen, sofern nicht ein berechtigtes Interesse der Gesellschaft an ihrer Fortbestehung existiere.
|