Didia Sinona
Wir traten ein und ein komisches Gefühl umfing mich, war es doch mal mein Heim und Agrippa mein Vater gewesen
| Zitat: |
| Original von Didia Sinona Wir traten ein und ein komisches Gefühl umfing mich, war es doch mal mein Heim und Agrippa mein Vater gewesen |
|
Salve Agrippa, als Quaestor konnte ich Dir während Deines Konsulates nur bedingt und zeitweilig eine Hilfe sein. Um dies gut zu machen biete ich an, Dir auch während Deiner Censur, zu der ich Dir hiermit herzlich gratuliere, als Sekretär zu Diensten zu sein. Vale S.S.Sulla |
||||||
| Zitat: |
| Original von Publius Matinius Agrippa Salve Sinona, du siehst gut aus, gehts es dir auch so? |
| Zitat: | ||
Original von Didia Sinona
Ja sehr. Ich bin zur Zeit sehr glücklich musst Du wissen. Deshalb bin ich auch gekommen. |
| Zitat: |
| Original von Didia Sinona Würdest Du mir in diesem Falle die Ehre erweisen.... |
|
An Publius Matinius Agrippa Censor et Princeps Curie Salve Censor Publius Matinius Agrippa! Ich wende mich an Dich mit einer Fragestellung die unsere Curia Provincialis betrifft. Wie du sicher bereits erfahren hast stehen Neuwahlen zur Curia an. Nun gilt es den nächstmöglichen, gesetzteskonformen Wahltermin festzulegen. Die Lex Provincilais besagt gemäss § 27 Ablauf der Wahl (1) Die Provinz betreffende Wahlen sollten nicht zeitgleich mit den Wahlen des Cursus Honorum stattfinden. (2) Die Wahlen zu Ämtern der Stadtverwaltung und Vertretern der Curia Provincialis finden nach Möglichkeit zeitgleich statt. (3) Werden Ämter der Stadtverwaltung oder Abgeordnete der Curia Provincialis gewählt, legt der Wahlleiter in Absprache mit den Duumviri den Wahltermin fest. Dies geschieht mindestens 3 Wochen vor der Wahl und mit Einverständnis des Stadthalters. (5) Werden Ämter der Stadtverwaltung oder Abgeordnete der Curia Provincialis gewählt, sind die Kandidaturen in der betreffenden Stadt bekanntzugeben. Dies erfolgt frühestens 2 Wochen vor der Wahl, spätestens 1 Woche vor der Wahl, andernfalls wird der Kandidat nicht angenommen (Sonderzulassung durch den Statthalter). Wäre also ein Wahltermin am ANTE DIEM VII KAL IUL DCCCLV A.U.C. (25.6.2005/102 n.Chr.) und am ANTE DIEM VI KAL IUL DCCCLV A.U.C. (26.6.2005/102 n.Chr.) gesetzeskonform? Ich erbitte Deine baldige Antwort um die Wahlen ausschreiben zu können. Lucius Decimus Martinus Comes Regio Hispania Tarraconensis |
||||||
|
Salve Martinus Ich danke dir für diesen Brief. M.E. ist der vorgeschlagene Wahltermin gesetzkonform und kann durchgeführt werden. Gez. Publius Matinius Agrippa |
||||||