Erste Anhörung Marcus Germanicus Patientiam vs. Duccia Germanica Nagiva IUD PRIM V/DCCCLIV

Quintus Caecilius Metellus Creticus
Hiermit eröffne ich als vorsitzender Richter die Erste Anhörung:

IUD PRIM IV/DCCCLIV

Marcus Germanicus Patientiam
gegen
Duccia Germanica Nagiva


Sinn der Ersten Anhörung laut Gesetz:

§ 5 Erste Anhörung
Die Erste Anhörung wird von den beiden Praetoren durchgeführt. Es kommen nach Aufforderung zu Wort, Kläger und Angeklagter. Des weiteren können vom Gericht Zeugen und andere sachdienliche Personen geladen und gehört werden. Dies geschieht wie die eigentliche Verhandlung in der Gerichtshalle in der Basilica Traiana, in diesem kommen nur geladene Personen zu Wort, Kommentare nicht geladener Personen können bei Wiederholung, je nach Art der Störung, empfindliche Strafen nach sich ziehen. Sowohl Kläger wie Angeklagter schildern hier ihre Sicht des Falles und die Praetoren werden versuchen eine Einigung der beiden Parteien auf gütlichem Wege zu finden. Sollte dies nicht gelingen wird der Termin der Hauptverhandlung benannt.



Festellung des Gerichts:
Klagende Partei kommt, Marcus Germanicus Patientiam,
beklagte Patei, Duccia Germanica Nagiva, zu.

Ziel der Klage richtet sich auf Auflösung des Eheverhältnisses zwischen den Prozessparteien.

Folgendes ist Gegenstand der Verhandlung:
§ 7 Scheidung
Bei einer Ehe, die als “confarreatio geschlossen wurde, ist die Scheidung wesentlich komplizierter, so auch keine einseitige Scheidung möglich ist. Hier muss ein Familienrat einberufen werden, bei dem die beiden Familienoberhäupter der Ehepartner das Wort führen; sie entscheiden über das Schicksal der Eheleute. Wenn sich die beiden Familienoberhäupter einigen können, wie die Scheidung auszusehen hat, so verkünden sie dies öffentlich. Sollten die beiden Familienoberhäupter zu keinem Ergebnis kommen, wird der Fall vor dem Gericht ausgehandelt.

Jede Scheidung zieht separat eine Gerichtsverhandlung nach sich, in der geklärt wird, wer an der Scheidung wieviel Schuld trägt.

§ 7.1 Regelungen bei "manus"-Ehen
Das Gerichtsverfahren ist vor allem dahingehend wichtig, um zu bestimmen, inwiefern und zu wievielen Prozenten bei einer Schuld der Frau die Mitgift an den Pater Familias der Frau zurückzuzahlen sei. Sollte jedoch Schuld beim Mann gefunden werden, so erstattet er nicht bloss nur 100% der Mitgift dem Pater Familias, sondern ihm kann darüber hinaus vom Gericht eine Geldstrafe auferlegt werden, die nun aber an seine ehemalige Ehefrau zu entrichten ist.
Quintus Caecilius Metellus Creticus
"Ich bitte die geladene Parteien sich als anwesend zu melden."
Marcus Germanicus Patientiam
Anwesend!
Flavius Duccius Germanicus
Sim-Off: Da Nagiva ja kein Schreibrecht hat, habe ich Meridius gebeten sich auch hierum zu kümmern. Sollte meine Anwesenheit auch von Nöten sein als jetziger Pater Familias, bitte ich um kurze Auskunft. Danke.
Maximus Decimus Meridius
Anwesend!
Quintus Caecilius Metellus Creticus
"Das Gericht wartet noch auf das Erscheinen des Pater Familias der Gens Germanica."
Traianus Germanicus Sedulus
Anwesend!
Quintus Caecilius Metellus Creticus
"Somit sind Alle geladenen anwesend.

Das Gericht möchte vorab informiert werden ob dies bereits stattgefunden hat:

Auszug:
§ 7 Scheidung
Bei einer Ehe, die als “confarreatio" geschlossen wurde, ist die Scheidung wesentlich komplizierter, so auch keine einseitige Scheidung möglich ist. Hier muss ein Familienrat einberufen werden, bei dem die beiden Familienoberhäupter der Ehepartner das Wort führen; sie entscheiden über das Schicksal der Eheleute. Wenn sich die beiden Familienoberhäupter einigen können, wie die Scheidung auszusehen hat, so verkünden sie dies öffentlich. ...


Als Familienoberhaupt von Germanica Nagiva sieht das Gericht hier jenen an, der dies vor der Eheschließung war.
Ist dieser nicht auszumachen, so liegt es an dem Pater des Ehegatten die Form der Scheidung festzulegen.

Des weiteren ist das Gericht zu informieren ob und in welcher Höhe eine dos in das Eheverhältnis eingebracht wurde."
Duccia Germanica Nagiva
Sim-Off: Ich hatte es mit dem Imperator so abgesprochen das ich sein Mündel bin bis ich Marcus heirate. Es liegt also an ihm und nicht an Sedulus hier etwas festzulegen.
Traianus Germanicus Sedulus
Ist mir nur recht!
Titus Sergius Glaucia
Zitat:
Original von Flavius Duccius Germanicus
Da Nagiva ja kein Schreibrecht hat [...]


Zitat:
Original von Duccia Germanica Nagiva
Ich hatte es mit dem Imperator so abgesprochen das ich sein Mündel bin bis ich Marcus heirate. Es liegt also an ihm und nicht an Sedulus hier etwas festzulegen.


Domitianus war überrascht, liess es sich aber nicht anmerken
Quintus Caecilius Metellus Creticus
Sim-Off: Schön, wie sich Nagiva äußern konnte ist rätelshaft, ihre Wortmeldung aber durchaus hilfreich.


Auszug aus dem Ehegesetz:
... Hier muss ein Familienrat einberufen werden, bei dem die beiden Familienoberhäupter der Ehepartner das Wort führen; sie entscheiden über das Schicksal der Eheleute. ...


"Demnach haben Sedulus und der Imperator das Wort zu führen.
Das Gericht bittet um die Bekanntgabe ihrer Entscheidung."
DIVUS IULIANUS
Nach der Verurteilung kann ich eine Scheidung mehr als verstehen und kann keine grundsätzlichen Einwände anbringen.

Ich stimme einer solchen ergo zu.
Traianus Germanicus Sedulus
Auch ich stimme einer Scheidung von Nagiva und Marcus Germanicus Patientiam zu.
Quintus Caecilius Metellus Creticus
"Gut, dem schlußfolgere ich, dass eine Eheauflösung wie bei den Eheformen “coemptio“ und “per usum“ den beiden Familienoberhäuptern zuspricht.


Demnach möge nun der Ehemann die Formel “res tuas tibi habeo“ die die Eheauflösung einleitet vor mindestens fünf Zeugen sprechen damit der Akt seine Rechtsgültigkeit erlangt.
Das Gericht überläßt es dem Ehemann die fünf Zeugen selbst zu benennen.
Allenfalls haben sich die Zeugen hier einzufinden bevor die eheauflösende Formel gesprochen wird.

Um die Scheidung im weiteren rechtsgültig zu machen, muss das Paar im Anschluß an das Aussprechen der Formel für einen Monat getrennt leben.
Ist diese Zeitspanne verstrichen ist der Scheidungsakt abgeschlossen, die Scheidung in ihrem Ganzen vollzogen.


Feststellung des Gerichts:
Nachdem die eheauflösende Formel gesprochen ist, wird die Hauptverhandlung, die die Schuldfrage an der Ehescheidung sowie die Handhabe mit einer eventuell mitgegebenen dos klärt, eröffnet."
Marcus Germanicus Patientiam
Soll solle es sein.

Marcus sprach diese Worte mit einer gewissen Demut.

Meine Zeugen sollen Marcus Quintilius Drusus, Traianus Germanicus Sedulus, Flavius Duccius Germanicus, Flavia Messalina Oryxa und Quintus Caecilius Metellus Creticus sein.
Flavius Duccius Germanicus
Anwesend
Marcus Quintilius Drusus
Anwesend
Flavia Messalina Oryxa
praesens
Traianus Germanicus Sedulus
Immer noch anwesend!