Hauptverhandlung Traianus Germanicus Sedulus vs. Lucius Tiberius Vibullius IUD PRIM IV/DCCCLIV

Quintus Caecilius Metellus Creticus
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Hiermit eröffne ich als vorsitzender Richter des Iudicium Primum die Hauptverhandlung:

Traianus Germanicus Sedulus vs. Lucius Tiberius Vibullius

Das Iudicium Primum bestehend aus

Praetor Urbanus, Quintus Caecilius Metellus Creticus
Iudex, Spurius Purgitius Macer


der Prozess wird in der Gerichtshalle der Basilica Traiana verhandelt und dies öffentlich.

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Quintus Caecilius Metellus Creticus
"Die Sicht der jeweiligen Parteien wurde bereits in der Ersten Anhörung dargestellt, eine Wiederholung dessen ist folglich nicht mehr notwendig.

Gegenstand der Anklage ist vor Gericht aktenkundig, Zeugen somit nicht zu bestellen.


Akte für den Iudex.


Das Gericht gesteht beiden Parteien noch eine Wortmeldung zu so sie dies wünschen, diese hat in der Reihenfolge Beklagter, Kläger zu erfolgen.
Im Anschluß wird sich das Gericht zur Urteilsfindung zurückziehn."
Lucius Flavius Vibullius
Was soll ich sagen? Der Pater familias ist wohl derjenige, dem die Familie über den Kopf stieg. Gegen ihn habe ich persönlich nichts außer mein Bedauern ob dieser Familie.
Decius Germanicus Corvus
Aus der Zuschauermenge war unwilliges Füße scharren und protestierendes Husten zu vernehmen. *scharr* *hüstel*
Traianus Germanicus Sedulus
Erstaunt über diese dreisten Worte dieses verwöhnten Patrizierschnösels setzte ich zu einer Antwort an, überlegte kurz und meinte dann nur lächelnd.

smile Vibullius, Du mußt es ja wissen...
Lucius Flavius Vibullius
Siehste- da sind wir ja schon zwei, die das wissen. smile meinte ich mit einem Lächeln.
Traianus Germanicus Sedulus
Werde Du erst Pater Familias, dann sprechen wir uns wieder... Augenzwinkern

Nun hohes Gericht, warten wir auf das Urteil...
Quintus Caecilius Metellus Creticus
"Das Gericht wurd sich nun zur Urteilsfindung zurückziehn."
Quintus Caecilius Metellus Creticus
   
IUDICIUM IMPERATORIS
IUDICATIO
IUD PRIM IV/DCCCLIV


MIT WIRKUNG VOM
NON DEC DCCCLIV A.U.C.
(5.12.2004/101 n.Chr.)


IN DER HAUPTVERHANDLUNG
Traianus Germanicus Sedulus
vs.
Lucius Tiberius Vibullius


HAT DAS IUDICIUM PRIMUM DURCH
Praetor Urbanus, Quintus Caecilius Metellus Creticus
Iudex, Spurius Purgitius Macer


NACH MÜNDLICHER VERHANDLUNG FÜR RECHT ERKANNT
Der Anklage wird nach § 57 Üble Nachrede des Codex Iuridicialis Recht zuerkannt und dieses auch zugesprochen.
Der Beklagte, Lucius Tiberius Vibullius, wird von diesem Gericht zu einer Freiheitsstrafe von einer Woche verurteilt.
Die Haftstrafe ist im Mamertingefängnis zu verbüßen.

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass sich der Angeklagte der üblen Nachrede durch Aufstellung einer Verschwörungstheorie über die Gens Germania schuldig gemacht hat.
Das Gericht sieht übereinstimmend bewußt von einer Geldstrafe ab um sicher zu stellen, dass das ausgesprochene Urteil auch tatsächlich den Verurteilten trifft.

RECHTSMITTELBELEHRUNG
Beiden Parteien steht es nach § 28 des Codex Iuridicalis zu durch Appellatio Berufung gegen das Urteil einzulegen.
Entweder an den Imperator oder durch einfache Berufung an die beiden Praetoren. Der Fall wird dann nach einer Prüfung durch den Imperator ggf. an den Imperatorischen Gerichtshof verwiesen oder lediglich in einem höherwertigen Gerichtshof neuverhandelt.

Das Gericht setzt hiermit eine Frist von 72 Stunden für eine Berufung fest.
Erfolgt im genannten Zeitraum der Frist kein Einspruch einer der beiden Parteien erlangt das Urteil rechtskraft.
Gesetz dem Fall ist Lucius Tiberius Vibullius nach Verstreichen der Frist durch die Cohortes Urbanae zu verhaften und im Mamertingefängnis unter Arrest zu setzen.
Allenfalls erlischt umgehend eine bestehende Reisefreiheit des Verurteilten, ihm ist es bis auf Widerruf untersagt die Stadt Roma zu verlassen.




- DCCCLIV AB URBE CONDITA -





Sim-Off: Fristsetzung:
Hinweis zu dieser, Sim-on Frist = Sim-off Zeit.
Ich denke der Zeitraum ist ausreichend bemessen, der Hinweis nochmals explizit gegeben.
So dies nicht im Sinn der Spielleitung ist bitte ich sie hierzu zu einer Wortmeldung.
Gaius Flavius Catus
"Als Rechtsvertretung des Verurteilten bitte ich um Akteneinsicht um ein etwahiges weiteres Vorgehen beurteilen zu können"

Sim-Off: Sorry, um was ging es hier eigentlich - ich hab diesen Fall gar nicht mitbekommen und die Akte verweist auf die Klage gegen Avarus. Kann mir bitte jemand helfen ?
/edit: habs gefunden - der link ist richtig - war nur etwas verwirrt.
Gaius Flavius Catus
   

Hohes Gericht, der Verurteilte Lucius Tiberius Vibullius legt Appellatio nach §28 Codex Iuridicalis ein.

Begründung :

Die Verurteilung erfolgte nach § 57, der es vorsieht, das der Beschuldigte eine für andere als Tatsache zu verstehende falsche Behauptung gegenüber einem anderen aufstellt.
Die kann in diesem Fall nicht möglich gewesen sein.
Die beanstandete Äusserung war Teil einer Anzeige.
Bei einer Anzeige handelt es sich aber per Definitionem um eine ergbnissoffene Frage über die das Gericht zu entscheiden hat.
Eine Anzeige muss daher von jedem als Möglichkeit oder Vermutung aufgefasst werden, über deren Wahrheitsgehalt erst das Gericht zu entscheiden hat.
Somit kann diese Äusserung nicht als Tatsache im Sinne des § 57 verstanden werden, da sie deutlich erkennbar Teil einer Anzeige war.



§ 57 Üble Nachrede

(1) Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Monat oder mit Geldstrafe bestraft


Marcus Vinicius Hungaricus
Hinweis für die Gerichtsakte:

   
An Lucius Tiberius Vibullius
Roma

Betreff: teilweise Aufhebung der Reisebeschränkung

Es sei Lucius Tiberius Vibullius erlaubt, Rom zu verlassen in Richtung Ostia. Es ist ihm aber bei Strafe verboten, sich an anderen Orten als Rom, Ostia und dem Weg zwischen den genannten Städten aufzuhalten.

Der Consul
M. Vinicius Hungaricus

Spurius Purgitius Macer
Nachdem Macer die Aufgabe als kommissarischer Praetor übertragen worden war, vertiefte er sich in die Akten zu diesem Fall. Nach gründlichem Studium der Protokolle rief er einen Schreiber des Gerichts zu sich:

"Notiere folgenden Status in dieser Sache:

- Die Hauptverahndlung wurde mit der Urteilsverkündung abgeschlossen.
- Es wurde fristgerecht eine Berufung von der Seite des Verturteilten eingereicht.
- Über die Zulässigkeit der Berufung wurde noch nicht entschieden.

Nächster Schritt:
Den Imperator unverzüglich davon in Kenntnis setzen, dass das Gericht nach §28 des Codex Iuridicialis auf seine Entscheidung zur Berufung wartet.
Und weise ihn darauf hin, dass ich Iudex in dem Fall war, damit er bei Zulässigkeit der Berufung gleich einen neuen Iudex für diese Verhandlung bestellt.
"