Hauptverhandlung Marcus Germanicus Patientiam vs. Duccia Germanica Nagiva IUD PRIM V/DCCCLIV

Quintus Caecilius Metellus Creticus
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Hiermit eröffne ich als vorsitzender Richter des Iudicium Primum die Hauptverhandlung:

Marcus Germanicus Patientiam vs. Duccia Germanica Nagiva
Das Iudicium Primum bestehend aus

Praetor Urbanus, Quintus Caecilius Metellus Creticus
Iudex, Publius Tiberius Lucidus


Der Prozess wird in der Gerichtshalle der Basilica Traiana verhandelt und dies ob des intimen Gegenstands unter Ausschluß der Öffentlichkeit um die Privatsphäre der Parteien zu wahren.

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Quintus Caecilius Metellus Creticus
Feststellung des Gerichts:


Rede- und Anwesenheitserlaubnis in dieser Verhandlung genießen:

Marcus Germanicus Patientiam
Maximus Decimus Meridius stellvertretend für Duccia Germanica Nagiva
Traianus Germanicus Sedulus - Pater Familias Gens Germanica
IMPERATOR LUCIUS ULPIUS IULIANUS



Gegenstand der Verhandlung ist:
§ 7 Scheidung - Auszug
Jede Scheidung zieht separat eine Gerichtsverhandlung nach sich, in der geklärt wird, wer an der Scheidung wieviel Schuld trägt.

§ 7.1 Regelungen bei "manus"-Ehen
Das Gerichtsverfahren ist vor allem dahingehend wichtig, um zu bestimmen, inwiefern und zu wievielen Prozenten bei einer Schuld der Frau die Mitgift an den Pater Familias der Frau zurückzuzahlen sei. Sollte jedoch Schuld beim Mann gefunden werden, so erstattet er nicht bloss nur 100% der Mitgift dem Pater Familias, sondern ihm kann darüber hinaus vom Gericht eine Geldstrafe auferlegt werden, die nun aber an seine ehemalige Ehefrau zu entrichten ist.



Ziel der Verhandlung ist es festzustellen wer an der laufenden Scheidung wieviel Schuld trägt,
ebenso wie mit einer eventuell gestellten Mitgift zu verfahren ist.
Quintus Caecilius Metellus Creticus
"Zuerst möchte das Gericht, § 7.1 Regelungen bei "manus"-Ehen, die Frage der dos behandeln.

Dazu hoher Imperator möchte ich die Frage stellen, ob eine solche von Dir, da Duccia Germanica Nagiva Dein Mündel vor der Eheschließung war, in die Ehe mitgegeben wurde?"
DIVUS IULIANUS
Zitat:
Original von Quintus Caecilius Metellus Creticus
"Zuerst möchte das Gericht, § 7.1 Regelungen bei "manus"-Ehen, die Frage der dos behandeln.

Dazu hoher Imperator möchte ich die Frage stellen, ob eine solche von Dir, da Duccia Germanica Nagiva Dein Mündel vor der Eheschließung war, in die Ehe mitgegeben wurde?"


Man möge mich bei Irrung korrigieren, aber meines Wissens ist kein Geld geflossen.
Marcus Germanicus Patientiam
Zitat:
Man möge mich bei Irrung korrigieren, aber meines Wissens ist kein Geld geflossen.


Es ist kein Geld geflossen, obwohl doch, aber dazu muss sich Nagiva äußern.
Maximus Decimus Meridius
Zitat:
Original von Marcus Germanicus Patientiam
Es ist kein Geld geflossen, obwohl doch, aber dazu muss sich Nagiva äußern.


Was soll damit angedeutet werden?
Marcus Germanicus Patientiam
Zitat:
Was soll damit angedeutet werden?


Sie hatte mir Geld gegeben, doch weiß ich nicht ob das wegen der Hoczeit war oder nicht, da etwas später kam. Darum sagte ich fragt sie, ob sie es wieder haben möchte!
Maximus Decimus Meridius
Um was für eine Summe handelt es sich dabei?
Quintus Caecilius Metellus Creticus
"Für das Gericht relevante Fragen, Marcus Germanicus Patientiam.
Wurde die Geldübergabe äußerlich als dos bezeichnet oder ist sie einer solchen sinngemäß zuzuordnen?
Aus letzterem ergibt sich die Frage, wie lange nach der Eheschließung fand die Geldübergabe statt?"
Marcus Germanicus Patientiam
Soviele Fragen aufeinmal!

Sim-Off: WiSim:
28.09.2004 Gutschrift v/ Germanica Nagiva (2211) 460.00


Es war kurz nach der Hochzeit!
Quintus Caecilius Metellus Creticus
"Schön, jetzt müßte das Gericht noch wissen wann die Hochzeit statt fand.
Bitte nenne den Tag der Eheschließung."
Marcus Germanicus Patientiam
Die Hochzeit war am ANTE DIEM XVI KAL SEP DCCCLIV A.U.C. (17.8.2004/101 n.Chr.).

Gut ich habe ein eigenartiges Verständnis von kurz. Ich bitte mich zu entschuldigen ...
Quintus Caecilius Metellus Creticus
"Nachdem doch ein verhältnismäßig großer Zeitraum zwischen der Hochzeit und der Geldüberweisung liegt und diese auch nicht als Mitgift erkenntlich gemacht wurde, würde das Gericht diese Geldübergabe nicht als dos ansehn.

Senator Meridius, sind wir einer Meinung?"
Maximus Decimus Meridius
Zitat:
Original von Quintus Caecilius Metellus Creticus
"Nachdem doch ein verhältnismäßig großer Zeitraum zwischen der Hochzeit und der Geldüberweisung liegt und diese auch nicht als Mitgift erkenntlich gemacht wurde, würde das Gericht diese Geldübergabe nicht als dos ansehn.

Senator Meridius, sind wir einer Meinung?"


Sim-Off: Wenn das Gericht ein bisschen schneller geschafft hätte, dann müsste ich jetzt nicht nach Rom reisen. großes Grinsen

Ich hoffe man nimmt es mir nicht übel, dass ich jetzt hier dennoch poste, aber ich kann beim besten Willen nicht aus Hispania abreisen, wenn sich meine Legion im Einsatz befindet. Ich muss daher den Imperator bitten für sein Mündel einen geeigneteren Anwalt zu suchen, ich bin zur Zeit nicht abkömmlich...
Spurius Purgitius Macer
Nachdem Macer die Aufgabe als kommissarischer Praetor übertragen worden war, vertiefte er sich in die Akten zu diesem Fall. Nach gründlichem Studium der Protokolle rief er einen Schreiber des Gerichts zu sich:

"Notiere folgenden Status in dieser Sache:

- In der Hauptverhandlung wurde bisher geprüft, ob bei der Schließung der Ehe ein dos gezahlt wurde. Dies ist nicht der Fall.
- Die Frage der Schuld an der Scheidung wurde bisher nicht verhandelt.
- Von den ursprünglichen Prozessbeteiligten sind einige zur Zeit nicht in Rom anwesend.

Nächster Schritt:
Setzte alle Beteiligten mündlich oder schriftlich von der Wiederaufnahme der Verhandlung in Kenntnis. Ggf. sollen neue Rechtsvertreter der beiden Seiten benannt werden.
"
Flavius Duccius Germanicus
   
An den Kommissarischen Praetor Macer
von Flavius Duccius Germanicus, PF der Gens Duccia

Salve Praetor,

da meine Adoptivtochter derzeit noch im Gefängnis weilt, werde ich für sie, nach Absprache mit ihr, hier antworten. Sie wünscht, dass Meridius weiter ihre Interessen in diesem Fall vertritt, würde sich aber geehrt fühlen, wenn sie ebenfalls die Erlaubnis erhalten würde anwesend zu sein und etwas dazu sagen zu dürfen.

Ich bitte deshalb in ihrem Namen darum zu prüfen, ob dies möglich ist und ihr dann den Zutritt und Spracherlaubnis zu gewehren.

Sollte meine Anwesenheit ebenfalls von Nöten sein, bitte ich um eine Nachricht, da ich mich dereinst wohl am Limes aufhalten werde um dort dem Imperium zu dienen.

Ich möchte mich bereits jetzt für Eure Mühe bedanken!

Vale
Flavius Duccius Germanicus

Traianus Germanicus Sedulus
   
An den Legatus Legionis Spurius Purgitius Macer, kommissarischen Praetor.

Ich werde voraussichtlich in der nächsten Woche in Rom sein da ich noch Anderes dort zu tun habe.
Es wäre mir also recht wenn diese Sache in der Zeit in der ich in Rom verweile dann endlich aus der Welt geräumt werden könnte.

Ruhm und Ehre


Moguntiacum, ANTE DIEM V KAL IAN DCCCLV A.U.C. (28.12.2004/101 n.Chr.)

http://www.imperium-romanum.info/images/...sul-sedulus.gif

Maximus Decimus Meridius
   

Salve Macer,

aus dienstlichen Gründen sehe ich mich nicht in der Lage, meine Mandantin weiterhin angemessen vertreten zu können. Meine Pflichten als Legatus der Legio IX Hispana ermöglichen es mir zur Zeit nicht Hispania zu verlassen. Ich bitte daher darum, entweder einen geeigneteren Rechtsbeistand zu benennen, oder das Verfahren auf unbestimmte Zeit zu vertagen.

Vale
Meridius

Spurius Purgitius Macer
Macer schüttelte den Kopf. "Na toll. Die Angeklagte sitzt in Italia im Gefängnis und lässt durch ihren an der germanischen Grenze befindlich Pater ausrichten, dass sie gerne einen Mann weiterhin als Rechtsbeistand hätte, der aber in Hispania unabkömmlich ist. So kann man zwar keine Prozesse führen, aber der Postdienst klappt tadellos.
Und vom Kläger ist noch gar nichts zu hören...

Das Gericht vertagt sich um eine Woche!"
Gnaeus Fabius Antistes
Ich wurde von meiner neuen Mandatin mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt. Duccia Germanica Nagiva wünscht eine endgültige Klärung. Sie bereut alles sehr.