Hauptverhandlung Cicero Octavius Anton vs. Lucius Tiberius Vibullius IUD PRIM XIV/DCCCLV

Spurius Purgitius Macer
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Hiermit eröffne ich als vorsitzender Richter des Iudicium Primum die Hauptverhandlung:

Cicero Octavius Anton vs. Lucius Tiberius Vibullius

Das Iudicium Primum bestehend aus

kommissarischer Praetor, Spurius Purgitius Macer
Iudex, Adria Vinicia


der Prozess wird in der Gerichtshalle der Basilica Traiana verhandelt und dies öffentlich.

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Spurius Purgitius Macer
"Kläger und Angeklagter sowie ggf. deren Rechtsvertreter mögen sich anwesend melden und auf Iupiter schwören, in dieser Verhandlung nur die Wahrheit zu sagen."
Lucius Flavius Vibullius
Ich hob die Hand und schwor, nichts, aber auch nichts als die Wahrheit zu sagen.
Spurius Purgitius Macer
"Wenn der Kläger bzw. sein Anwalt dann auch geschworen haben, dürfen sie auch gleich ihre Anschuldigungen vortragen."
Gaius Cornelius Decius
Ich hob die Hand und schwor die Wahrheit, nichts als die Wahrheit und zwar die reine Wahrheit zu sagen.

Sim-Off: edit:/ schor/ schwor ^^
Cicero Octavius Anton
Wertes Gericht ich habe mir erlaubt die Anklage den neue erlassenen Lex anzupassen, somit beschuldige ich den Angeklagte gegen folgende §§ verstoßen zu haben:

§ 70 Staatsfeindliche Verunglimpfung von Reichsorganen
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften ein Gesetzgebungsorgan (Senat und Provinzcurien) oder eines ihrer Mitglieder oder einen Magistrat des Cursus Honorum in dieser Eigenschaft in einer das Ansehen des Imperium Romanum gefährdenden Weise verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von 7 bis 9 Monaten oder einer Geldstrafe von 2.000 bis 3.500 Sz. bestraft.
(2) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des betroffenen Reichsorgans, Mitglieds oder Magistrats verfolgt.

§ 83 Beleidigung
(1) Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat oder mit Geldstrafe bis zu 200 Sz. und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 400 Sz. bestraft.

Als Beweis möchte ich erneut die Äußerung des Angeklagten einreichen:

Zitat:
Original von Lucius Tiberius Vibullius
Zitat:
Original von Cicero Octavius Anton
Zitat:
Original von Lucius Tiberius Vibullius
Zitat:
Original von Caius Ferrius Magnus
Tiberius Vibullius,

du solltest dich mäßigen, wenn du über den Kaiser sprichst. Der Kaiser hat überall seine Lauscher.


Sag ich doch. Auf Leute, die ihren Kopf gern in fremde Hintern stecken tritt man überall.


„Ich habe noch nie einen Menschen gesehen, der in so kurzer Zeit seiner Factio, deren CH Kandidaten und seiner politischen Zukunft so viel geschadet hat, wie du!


Wenn du mal aus der Gens gebannt und aus Ostia vertrieben wirst ... ich suche noch einen Stalljungen für die Stallungen auf meinen Landsitz!“


Genau das ist es: Politsche Ränke und Kalküle haben Vorang vor der Wahrheit und dem Recht. Und dies nennt sich Censor. Abschaum. Schmutz. Kein Wunder, daß es Rom so schlecht geht.
Aber ihr habt mir geholfen. Danke.Daß ihr euch so offenbart habt.


Sie stammen vom ANTE DIEM III ID IAN DCCCLV A.U.C. (11.1.2005/102 n.Chr.)

Als Zeugen hatte ich ja nun Caius Ferrius Magnus und Flavius Prudentius Balbus benannt.
Cicero Octavius Anton
Als weiteres Beweisstück möchte ich diesen Brief des Angeklagten vorlegen!

Zitat:
Original von Lucius Tiberius Vibullius
Ich nagelte mein Plakat an einen Baum in der Nähe, sodaß es für jedermann ersichtlich war.

   

Ergänzung zu den Ausführungen:

Der amtierende Censor machte sich schuldig in folgenden Punkten:

1: Er beteiligte sich an einer Wettstätte, worauf er nur unter starkem öffentlichem Protest seine Anteile abtrat

2: Er vertrat einen Bordellbesitzer vor Gericht und findet Bordelle noch immer "ehrenwert"

3: Er war kein Vorbild für die Moral und Sitte in der Öffentlichkeit in seinen Handlungen

4: Er machte sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig

5: Er überzog die Gerichte mit Klagen und unterstützt aktiv sittenwidriges Verhalten einzelner Personen

6: Er machte sich der politischen Einflußnahme mit all ihren Intrigen und Ränken schuldig, indem er versuchte in die Factiopolitik anderer Factiones aktiv einzugreifen, Gentes abzuwerben, das Gewissen und die Freiheit republikanischer Werte und Traditionen bei Abstimmungsverhalten und Wahlen zu untergraben

7: Er kennt nur solange seine Familieangehörigen, wie sie ihm in der Politik dienlich sind.

8: Mit seinen Rücktritten und deren Rücktritten und den Rücktritten dieser wiederrum und andersherum schadete er dem Ansehen des Amtswesens sehr.

Aus diesen Gründen heraus ist meiner Auffassung nach das Lustrum durch den Senat zu versagen. Dieser wird, sofern er nicht auch schon gänzlich moralisch verdorben ist, sich meinem Anliegen anschließen, welches ich schriftlich einreichte.

gez. Lucius Tiberius Vibullius
Duumvir: Ostia

Spurius Purgitius Macer
"Das zusätzliche Beweisstück ist nicht verhandlungsreleveant, da es zum Zeitpunkt der Klageeinreichung noch nicht existierte.

Der Angeklagte möge sich nun zu den Vorwürfen äußern."
Lucius Flavius Vibullius
Wenn das Hohe Gericht der Meinung ist, daß es Staatsgefährdend ist, das man die vom Kläger jetzt vorgelegten Punkte offen vertritt, um Moral und Anstand im Reich zu vertreten, soll es mich schuldig sprechen. Ich selber werde in solch einem Lande nicht leben können, da mich meine römisch- griechische Erziehung lehrte, stets gegen intrigantes , unmoralisches und unehrenhaftes Verhalten zu kämpfen. Sollte sich das Gericht also der Auffassung des Klägers anschließen, bitte ich um Verbannung, denn ich werde Rom verabscheuen, denn dieses Rom ist dann nicht das Rom meines Vaters und dessen Vaters, sondern jedem barbarischem Volk in seiner Kultur und Zivilisation unterlegen.

Wenn das Hohe Gericht der Auffassung ist, daß es ehrenhaft ist, einen patrizischen Magistrat einen Stalljungen zu schimpfen, dann soll man einen Stalljungen zum Kaiser machen.
In diesem Sinne dürften die derben Worte von meiner Seite aus, dann verständlich sein, denn verletztes Ehrgefühl und Stolz auf eine der ältesten Abstammungen im Reich paaren sich mit der Beleidigung meines toten Vaters und der Beleidigung der Wähler, welche ich vertrete.
Wenn es ehrenhaft ist, daß der Censor tatenlos zusieht, wenn sein Sohn auf mich prügelnd in diesem Streit einschlägt und mich in meinem Blut liegend lachend verläßt, dann soll man ihm das Lustrum gewähren.
Wenn es ehrenhaft ist seinem Lebensretter, finanziell zu ruinieren, dann soll man ihm auch das Lustrum gewähren und mich schuldig sprechen.
Spurius Purgitius Macer
"Ich bin erstaunt, dass sich der Angeklagte kaum zu den vorgebrachten Vorwürfen äußert, dafür aber auf Beleidigungen durch den Kläger hinweist.

Sollte hier beiden Seiten entgangen sein, dass §83, Satz 2 straffreiheit vorsieht, wenn Beleidigungen sofort erwiedert wurden?

Im übrigen liegt dem Gericht ein Antrag vor, die Anklagepunkte nach §70 dem Iuridicum Imperatoris zu übertragen.

Der Kläger möge sich bitte dazu äußern."
Cicero Octavius Anton
"Ich habe nicht mit einer Beleidigung reagiert!

Und einen Wechsel vor den Iuridicum Imperatoris würde ich zustimmen."
Lucius Flavius Vibullius
Ich dachte mir nur so: Komisch, daß der Prätor sich die Anklageschrift nicht so genau durchliest. Da steht doch drin, wer angefangen hat, warum soll ich das nun noch mal aufdröseln? Ach egal. Im Endeffekt macht sowieso jeder, was er für richtig hält. Da kann man sich auch die Arbeit sparen.
Spurius Purgitius Macer
Das Gericht hatte sich kurz zur Beratung zurückgezogen und betrat nun wieder den Saal.

"Das Iuridicum Primum ist zu folgendem Entschluß gekommen: die Anklage auf Beleidigung wird nach §83, Satz 2 eingestellt, da sich beide Seiten in der vorgelegten Anklageschrift als beleidigt ansehen.
Es ist dem Gericht allerdings nicht klar, warum dies vom Angeklagten nicht schon in der ersten Anhörung deutlich gemacht wurde.

Die Anklage auf Staatsfeindliche Verunglimpfung von Reichsorganen wird aufgrund der zu erwartenden Strafen gemäß §56 an das Iuridicum Imperatoris verwiesen.

Die Beteiligten haben die Gelegenheit zu einem Schlußwort betreffend der Beleidigungen. Das Gericht wäre froh, Worte der Entschuldigung zu vernehmen."
Lucius Flavius Vibullius
Ich stand auf. Mißmutig schaute ich die gelben Narzissen an, die noch von meinem 1. Fall her im Fenster standen. Mir schwirrten viele Gedanken durch den Kopf in diesem Augenblick: Wer sich entschuldigt, klagt sich an!

Sollte der Censor seine Ämter mit besserem Sachverstand weiterführen und dies getreu den Überlieferungen und Traditionen des römischen Volkes, so werde ich von weiteren Angriffen gegen seine Amtsführung absehen. Ich danke. Ich setzte mich.
Cicero Octavius Anton
"Ich danke dem Gericht"

Anton erhob sich

"Werter Duumvir ihr werdet es auch so schon noch unterlassen!"
Lucius Flavius Vibullius
Ich dachte mr nur so: Selbst im Gericht kann er nicht lassen zu drohen. Wann werden eigentlich die Psychatrien erfunden?