Die aktuelle Gesetzeslage in Bezug auf Betriebsführungen

  • Wieder einmal hatte der Consul die Aufgabe, einen neuen Punkt auf der Agenda anzukündigen, auch wenn es diesmal wohl um das erneute Aufgreifen eines schon früher diskutierten Punktes ging.


    "Wir hören nun Consular Claudius Menecrates, der die aktuelle Gesetzeslage in Bezug auf Betriebsführungen beratschlagen möchte."

  • Menecrates erhob sich. Für die heutige Thematik musste er sich nicht vorbereiten. Es handelte sich um eine überschaubare Angelegenheit, die leicht darzustellen war.


    "Werte Senatoren. Zur Abwechslung steht heute einmal kein komplizierter Sachverhalt zur Diskussion und ich nehme an, wir werden ihn schnell abhandeln können. Ich umreiße die aktuelle Situation in Bezug auf Betriebsführungen am besten an meinem persönlichen Fall.
    Bedingt durch ein Erbe bin ich über Nacht Eigentümer von vier Betrieben geworden. Abgesehen davon, dass ich bereits die Höchstzahl der erlaubten Betriebsführungen erreicht hatte, durfte ich drei der Betriebe ohnehin nicht führen. Ich habe sie an Klienten und meine Angestellten verschenkt. Der vierte Betrieb fand mein Interesse und ich habe mich auf die Suche nach einer Möglichkeit gemacht, diesen Betrieb im Eigentum der Familie zu halten. Dabei bin ich auf eine starke Ungleichbehandlung verschiedener Familienkonstellationen durch unsere aktuelle Gesetzgebung gestoßen."
    Zum Ende der Einleitung legte er eine kurze Pause ein.


    "Folgende Extremfälle fallen unter das gleiche Gesetz: Der eine Fall betrifft meine Familie. Ich habe drei Enkelkinder und einen Sohn, die meiner Patria Potestas unterstehen. Auf keinen darf ich einen Betrieb überschreiben. Ich selbst darf fünf führen. Unterm Strich darf eine solche fünfköpfige Familie fünf Betriebe führen.
    Das Gegenextrem bildet eine Familie, bei der keine Gewaltherrschaft vorliegt. Nehmen wir wieder drei Enkelkinder an - dieses Mal die Nachkommen eines verstorbenen Vaters und ebensolchem Großvaters. Die Familie besitzt außerdem eine Tante und einen Großonkel, um ebenfalls auf fünf Köpfe zu kommen. In dieser Familie dürfte - sofern nichts anderes dagegen spricht - jedes Mitglied jeweils fünf Betriebe führen. Das wären fünfundzwanzig Betriebe auf der einen und fünf auf der anderen Seite."

    Obwohl es nicht schwer war, der Darstellung zu folgen, legte Menecrates erneut eine Atempause ein.


    "Ich halte das für eine starke Ungleichbehandlung zweier Familien, die ich ein wenig mildern möchte.
    Mein Vorschlag wäre, pro Familienmitglied, für das ein Gewaltherrscher sorgt, könnte ihm ein zusätzlicher Betrieb zur Führung erlaubt werden. Der Haken, und den nenne ich gleich mit, ist die schwierige Kontrolle, weil sich Familienkonstellationen ändern können. Vielleicht gibt es bessere Vorschläge als meinen, aber fünfundzwanzig Betriebe, die fünf gegenüberstehen, sind kein hinnehmbares Verhältnis, wie ich meine. Alternativ heiße ich auch keine reichsweite Emanzipierungswelle für gut."


    Besonders handlich fand er seinen Vorschlag nicht, aber irgendeine Lösung musste her. Er hoffte auf brauchbare Gegenvorschläge.

  • Da war sie wieder: Die Gesetzesdiskussion, die sich nur daraus ergab, dass Claudius Menecrates sich ungerecht behandelt fühlte und die ansonsten jeglicher Grundlage entbehrte.


    Sextus erhob sich – immerhin war es zu großen Teilen seine Reform gewesen die geändert werden sollte – und erbat das Wort.
    “Werte Senatoren, die Sache ist in der Tat ganz einfach. Das Gesetz sieht vor, dass jede Person fünf Betriebe in ihrem Eigentum führen darf. Zuvor waren es vier, so dass sich nach der Reform nun schon eine Erhöhung der Betriebsanzahl ergeben hat.


    Auf der anderen Seite honoriert unser Staat es, Kinder zu bekommen, indem er denjenigen das Ius liberorum verleiht, welches mit Sonderrechten versehen ist.


    Doch Senator Claudius reicht dies nicht, er möchte sein eigenes Vermögen noch weiter mehren. Ihm stünde es frei, Kinder oder Enkel aus der Patria Potestas einfach zu entlassen, so dass sie wie jeder freie Bürger eigenes Vermögen erlangen können. Ebenso stünde ihm frei, einen vertrauensvollen Sklaven zu befreien und jenem den Betrieb zu übereignen. Aber auch dies wünscht er offenbar nicht. Der einzige Wunsch ist, sein eigenes Vermögen zu vergrößern.
    Und hierfür sehe ich nun in der Tat keinerlei gesetzliche Notwendigkeit nur Aufgrund der Tatsache, dass er ebenso wie ich oder die Hälfte der Senatoren- und Bürgerschaft eben Kinder hat, die ihm unterstehen.“

  • Einen kurzen Augenblick hob sich die linke Braue des Flaviers währenddessen er suchte, die tatsächlichen Motive hinter den vordergründig gesprochenen Worten näher zu bewerten, ehedem er seiner äußeren Reaktion sich bewusst wurde und die Braue wieder hinab in die neutrale Horizontale zwang. Er hatte das Gefühl, dass es in dieser Debatte nicht um Betriebe oder Gesetze ging, sondern um etwas, das weit tiefer verborgen lag. Indes lag ihm fern, sich in diese Tiefen hinab zu begeben, in welchen er nicht versiert war, so dass er sich schlichtweg auf die vordergründige Sachlage konzentrierte.
    "Ich bin ebenfalls der Ansicht, dass Vermögen und Besitz eines pater familias nicht mit jenem einer vom Gesetze wegen nur lose verknüpften Familienkonstellation vergli'hen werden kann und darf. Gleich wieviele Personen sich in der rechtlichen Gewalt des pater familias befinden, aller Besitz und alles Vermögen ist einzig und allein in der Verfügungsgewalt dieses Mannes, während im anderen Falle einer durch kein Weisungs- oder Besitzrecht ver..bundenen Familie jedes Mitglied mit seinem Vermögen und in seinem Betrieb schalten und walten kann, wie es ihm beliebt, gleichwohl jedes Mitglied im ernstlichsten Falle auch für sein eigenes Wohl und letztlich Überleben verantwortlich ist."
    Er ließ eine kurze Pause folgen, ehedem er noch einmal anhob.
    "Zwar bin ich stets dafür, die traditionelle familia zu fördern und jene von Staatswegen bei einem guten Leben zu unterstützen, wie dies etwa durch das von Aurelius bereits angespro'hene ius liberorum geschieht, indes scheint mir das Problem des Betriebsbesitzes über die erlaubten fünf Betriebe hinaus ohnehin eher eine solches der Oberschicht zu sein, welche kaum der Unterstützung des Staates bedarf. Immerhin benötigt es durchaus ein gewisses Vermögen, fünf Betriebe zu erwerben und zu halten."*


    Sim-Off:

    Da ich keinen WiSim-Account besitze, habe ich keinen Überblick über die WiSim-Betriebspreise, ich gehe jedoch davon aus, dass historisch ein Betrieb ebenso wie heute nicht ohne Vermögen gegründet und betrieben werden konnte. Sofern es anders ist, mag man es SimOn Gracchus gerne als patrizischen, weltfremden Snobismus auslegen.

    cdcopo-pontifex.png flavia.png

    IUS LIBERORUM

    PONTIFEX PRO MAGISTRO - COLLEGIUM PONTIFICUM

  • Offensichtlich schien keinen die augenfällige Diskrepanz zu stören. Es ging hier ja nicht nur um die Beispielsituation des claudischen Haushalts, sondern um das Prinzip. Da bei Menecrates die Lust auf Senatsdebatten während des Consulats dramatisch gesunken war, nahm er die geäußerten Standpunkte stoisch hin. Er konnte Senator Gracchus teilweise folgen und nickte ein oder zweimal. Letztlich musste er aber nicht um seine Familienabsicherung kämpfen, denn die war mehrfach gesichert und wenn sich der Senat nicht voranbewegen wollte, würde er keine weiteren Kräfte mobilisieren. Ein ungerechtes Rom, ein teils absurdes Rom, aber wenn das so gewollt war, einer allein konnte nichts dagegen tun. Zu dieser Erkenntnis war er längst gelangt. Wahrscheinlich bevorzugten einige Senatoren auch eine größtmögliche Ruhe im Senat und Menecrates wollte diese nicht länger stören.


    "Na dann..." Er sparte sich jede weitere Reaktion: keine Geste, keine Miene, keine Andeutung eines Kopfschüttelns. Fünf zu Fünfundzwanzig - scheinbar kein Problem.

  • Der Consul wartete eine Weile auf eine Reaktion des Antragstellers. Als dieser machte keine Anstalten, auf die Wortmeldungen zu reagieren. Nachdem er eine Weile fragend zu dem Consular geblickt hatte, fragte er schließlich "Möchtest du noch etwas dazu bemerken? Oder ziehst du deinen Antrag zurück?"

  • "Zurückziehen werde ich meinen Antrag nicht", erwiderte Menecrates. "Abgesehen davon, dass für mich das Verhältnis fünfundzwanzig zu fünf - und es kann ja noch skurrilere Ausmaße annehmen - kein hinnehmenswerter Zustand ist, würde eine Rücknahme den Eindruck erwecken, ich wurde von stichhaltigen Argumenten überzeugt und das wurde ich nicht. Ich halte eine Nachbesserung nach wie vor für notwendig." Er überlegte, ob er - wie angefragt - noch eine Anmerkung machen wollte. Zwar glaubte er nicht, dass es irgendetwas bringen würde, aber einen Abschlusssatz fand er auch nicht verkehrt.


    "Eine perfekte Lösung des Problems hatte ich leider auch nicht, aber ich bin mit der Hoffnung angetreten, dass mein Vorschlag gemeinsam verbessert werden kann. Nun ist es so gekommen, wie bei fast allen Senatssitzungen der letzten Monate und fast möchte ich sagen: Jahre. Mitunter glaube ich, dass nicht der Inhalt eines Antrag über die Reaktion des einen oder anderen Senators entscheiden, sondern die Person des Vortagenden. Es führt zu keinem erstrebenswerten Ziel, wenn Eitelkeiten den Vorrang vor Sachdienlichkeiten erhalten. Senator Flavius, dich meine ich damit nicht." Er blickte kurz zum Flavier, dann wandte er sich sich erneut an den Consul.


    "Wie gesagt, ich ziehe den Antrag nicht zurück, aber wenn er keinen Zuspruch findet, wonach es aussieht, nehme ich selbstverständlich seine Ablehnung hin."

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