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  • LEX SEMPRONIA FRUMENTARIA (631)
    Plebiscit des Gaius Sempronius Gracchus. Bestimmte die verbilligte Getreidezuweisung an alle Römer auf 5 Modii (*1) a 6 1/3 Asses (*2) pro Monat (->*3). Berechtigt waren nur Männer.

    LEX CLODIA FRUMENTARIA (696)
    Plebiscit des Publius Clodius Pulcher. Beschränkte die Berechtigten der Lex Sempronia Frumentaria auf die bedürftige Plebs Urbana.

    Sim-Off:


    *1) 1 Modius (Scheffel) = 8,8 Liter
    *2) 4 Asse = 1 Sesterze
    *3) 44 dm³ für 8 1/4 Sesterzen


    Umrechnungstool

  • LEX MATINIA FRUMENTARIA (854)
    Gesetz des Publius Matinius Agrippa. Bestimmt die kostenlose Brotzuweisung an alle Römer die sich in eine Liste eintragen auf 10 Einheiten pro Woche. Berechtigt sind Männer und Frauen.



    Lex Matinia frumentaria


    §1.1 Jeder Bürger, ob Plebejer oder Patrizier, hat Anrecht auf 10 Einheiten Brot in der Woche.
    §1.2 Er muss sich dafür in die Liste des Praefectus Annonae eintragen lassen.


    §2.1 Der Praefectus Annonae kauft das Brot bei den Bäckereien des Imperiums zum üblichen Preis von einer Sesterze pro Laib.
    §2.2 Jede Bäckerei wird zu gleichen Teilen berücksichtigt, sollte eine Bäckerei nicht soviel produzieren können, können die anderen für die Restmenge einspringen.


    §3.1 Die Kosten zur Beschaffung des Brotes wird vom Konto Cura Annonae getragen.
    §3.2 Dieses Konto wird von der Staatskasse mit Zuschüssen finanziert.


    §4.1 Der Praefectus Annonae ist für die Verteilung verantwortlich.
    §4.2 Sollte es keinen geben, fällt diese Zuständigkeit dem Aedilis Curules und dem Aedilis Plebeii zu.


    §5.1Jeder Bürger, der darauf Anspruch erhebt, muss sich in die Liste des Praefectus Annonae eintragen lassen, um die nötigen Einheiten zu erhalten.
    §5.2 Die Liste wird auf dem Mercatus ausgehängt, von wo der Praefectus Annonae die Bürger in die Liste aufnimmt.
    §5.3 Die Liste wird alle 4 Wochen erneuert.


    §6.1 Es ist verboten die Brote auf dem Markt weiter zu verkaufen Sie sind aussschliesslich für den persönlichen Gebrauch.
    §6.2 Die Bestrafung erfolgt nach der Lex Mercati, die Strafe wird vom Praefectus Annonae festgelegt.
    §6.3 Wer gegen § 6.1 verstößt wird von der Liste gestrichen und erhält auch bei Neuanmeldung kein Recht auf Brotrationen.

    Einmal editiert, zuletzt von Spurius Sergius Sulla ()

  • Seit etwa 8000 Jahren baut der Mensch Getreide zur eigenen Ernährung an. Ursprünglich wurde das Getreide gemahlen und mit Wasser vermengt als Brei gegessen. Später wurde der Brei auf heißen Steinen oder der Asche als Fladenbrot gebacken. Gesäuertes Brot ist schon seit über 3000 Jahren unter anderem in Ägypten bekannt, wo schon damals Brot in größerem Maße in Bäckereien hergestellt wurde. Die Ägypter hatten in der Antike auch den Beinamen Brotesser. Sie waren es, die als erste Hefe kultivierten und damit die erste Bäckerhefe verwendeten. Bereits vor 3000 Jahren waren im Land am Nil 30 verschiedene Brotsorten bekannt. Von Ägypten aus gelangten die Kenntnisse des Brotbackens über Griechenland und das Römische Reich nach Europa. Eine römische Großbäckerei ist in der Lage, 36.000 Kilogramm Brot pro Tag herzustellen.

  • Versorgungsstatistik
    http://www.gens-sergia.de/graphic/brotkorb.gif
    ANTE DIEM IX KAL IUL DCCCLVI A.U.C. (23.6.2006/103 n.Chr.)
    Sättigungsgrad der Bevölkerung: 19785
    PRIDIE KAL IUL DCCCLVI A.U.C. (30.6.2006/103 n.Chr.)
    Sättigungsgrad der Bevölkerung: 22968


    Die Frumentationsquote konnte im Vergleich zur Vorwoche um 16% gesteigert werden.


  • Conventum de commeatu


    Cura Annonae cum Iulia Helena conductore, qui est tabernarius officinae "Bäckerei 'Zur krustigen Borke'", paciscitur haec:


    I. Conductor se obligat, ut 120 panes pretio 0,9375 sestertium – quod est pretium singulorum panium - in singulas septimanas conferat. Condiciones tardissime die Martis proponenda sunt.


    II. Cura Annonae se obligat, ut panes supra imperatos accipiat. Merces tardissime die Iovis accipiendae sunt.


    III. Conventum nullo temporis spatio finitur. Utrique parti quidem licet conventum renuntiare, cum intervallum temporis duorum commeatuum conservatur.


    IV. Lapsus contra condiciones, quae in parte prima vel secunda huius conventi constitutae sunt, poena 0 sestertium puniuntur; quae poena ad eum socium solvenda est, qui foedus non ruperit.


    V. Conventum die ANTE DIEM IV NON IUL DCCCLVI A.U.C. initium habet.



    Roma,KAL IUL DCCCLVI A.U.C.,Spurius Sergius Sulla
    _______________________________________
    locus, dies, nomen subscriptum (Cura Annonae)


    Roma, KAL IUL DCCCLVI A.U.C.,Barundius
    _______________________________________
    locus, dies, nomen subscriptum (conductoris)

  • Versorgungsstatistik
    http://www.gens-sergia.de/graphic/brotkorb.gif
    ANTE DIEM IX KAL IUL DCCCLVI A.U.C. (23.6.2006/103 n.Chr.)
    Sättigungsgrad der Bevölkerung: 19785
    PRIDIE KAL IUL DCCCLVI A.U.C. (30.6.2006/103 n.Chr.)
    Sättigungsgrad der Bevölkerung: 22968
    NON IUL DCCCLVI A.U.C. (7.7.2006/103 n.Chr.)
    Sättigungsgrad der Bevölkerung: 20710/191000


    Die Frumentationsquote sank im Vergleich zur Vorwoche um 10%, liegt aber immer noch um 5% höher als vor zwei Wochen.


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