Hauptverhandlung IUD MAI I/DCCCLVI - Imperium Romanum vs. Medicus Germanicus Avarus

  • Eröffnung der Hauptverhandlung
    IUD MAI I/DCCCLVI
    ANTE DIEM III KAL MAI DCCCLVI A.U.C. (29.4.2006/103 n.Chr.)


    Imperium Romanum
    vs.
    Medicus Germanicus Avarus


    Das Iudicium Maior bestehend aus:
    Iudex Prior Tiberia Livia
    Iudex Lucius Aelius Quarto
    Iudex Marcus Vinicius Hungaricus


    Ankläger ist Quaestor Sacrii Palatii Marcus Decimus Mattiacus


    Die Verhandlung wird in der Gerichtshalle der Basilica Ulpia verhandelt und dies öffentlich. Die Zuständigkeit des Iudicium Maior ergibt sich aus der Anklage gemäß Codex Iuridicalis § 19 (2).


    Dem Angeklagten wird folgendes Verbrechen in zwei Fällen zur Last gelegt:
    § 84 Üble Nachrede
    (1) Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe von 1 bis 3 Monaten oder mit Geldstrafe von 200 bis 800 Sz. bestraft.
    (2) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften eine üble Nachrede aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von 3 bis 5 Monaten oder Geldstrafe von 400 bis 1.600 Sesterzen.


  • Livia betritt den Raum, nickt den beiden anderen Iudices grüßend zu und begibt sich an ihren Platz.


    "Die beteiligten Parteien mögen sich anwesend melden und ihren Rechtsbeistand benennen."

  • Eilig betrat auch ich die Basilica. Octavius Victor und ich hatten erst vor Kurzem von Avarus den Auftrag erhalten, ihn vor Gericht zu verteidigen.


    Etwas ausser Atem betrat ich den Ort der Verhandlungen, welche schon begonnen hatte und wandte mich an die Praetrix...


    "Salve, Marcus Vinicius Lucianus, Verteidiger des Germanicus Avarus!" erklärte ich schnell....

  • Durch die Toga dazu gezwungen gemessenen Schrittes das Gericht zu betreten, stellte sich Victor neben Lucianus und meldete sich an.


    "Gaius Octavius Victor, ebenfalls Advocatus des Germanicus Avarus. Salve!"

  • Livia lässt ihren Blick kurz auf den zahlreichen Advocati der Verteidigung ruhen, nickt nachdenklich und macht sich eine kleine Notiz auf einer Wachstafel. Dann wendet sie sich an den Quaestor Sacrii Palatii.


    "Werden von deiner Seite aus Nebenkläger beantragt?"

  • Nachdem die Anwesenheit der Verteidiger festgestellt war, nickte ich meinem Kollegen Victor, den ich ja aus meiner Zeit bei der CU kannte, zu und wir begaben uns zu einem vorbereiteten Tisch, wo ich ein paar Schriftrollen und eine Wachstafel mit Notizen ausbreitete.


    Dann wartete ich gespannt auf den Fortgang der Verhandlung....

  • Verwundert sieht die Praetrix den Quaestor Sacri Palatii an.


    "Manius Tiberius Durus ist einer der durch die Straftat verletzten und somit gemäß § 18 des Codex Iuridicalis als Advocatus ausgeschlossen."

  • Schweigend, aber sehr aufmerksam, wohnte Quarto, einer der zwei Iudices, der Prozesseröffnung bei. Vor ihm lagen Wachstafel und Griffel, doch bisher hatte er beides noch nicht angerührt.

  • "Dann bleibt es bei Lucius Flavius Furianus und Tiberius Prudentius Balbus."


    Die Leute sollten nächstens ihre Sachen selbst vor Gericht vertreten, dachte sich Mattiacus, eine Strafrechtsreform kam gleich auf seinen geistigen Notizblock."

  • "Tiberius Durus wird also auch nicht als Nebenkläger an der Verhandlung teilnehmen?"


    Livia macht sich einen kleinen Vermerk und wendet sich anschließend noch einmal an die Verteidigung.


    "Verzichtet der Beschuldigte auf seine Anwesenheit in der Verhandlung?


    Dann mögen mir beide Seiten nun die zu vernehmenden Zeugen und sonstige vorzulegende Beweismittel nennen."

  • "Die Anklage benennt als Zeugen."


    Mattiacus holte die Liste hervor, die ihm übermittelt wurde.


    "Aurelia Deandra, Kallydianos Nikias, Caius Helvetius Tacitus, Titus Petronius Varus, Publius Aelius Hadrianus, Publius Vinicius Sulla, König von Tylus, Manius Aurelius Eugenius und Manius Tiberius Durus, der ebenfalls als Nebenkläger und nicht als Advocatus auftreten möchte. Da hab ich mich wohl in den Akten versehen."

  • Mit einem Blick zur Praetorix vergewissterte sich Mattiacus, dass er sprechen konnte und warf ein.


    "Die Minderjährigkeit des Zeugen spielt für die Beweisfähigkeit keine Rolle. Ich sehe keinen Grund, warum die Aussage eines minderjährigen Zeugen nicht genauso berücksichtigt werden kann wie die eines Volljährigen. "

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