Hauptverhandlung Feststellungsklage von Flavia Messalina Oryxa IUD PRIM X/DCCCLIV

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    Hiermit eröffne ich als vorsitzender Richter des Iudicium Primum die Hauptverhandlung:


    Feststellungsklage von Flavia Messalina Oryxa


    Das Iudicium Primum bestehend aus


    kommissarischer Praetor, Spurius Purgitius Macer
    Iudex, Gaius Octavius Victor


    der Prozess wird in der Gerichtshalle der Basilica Traiana verhandelt und dies öffentlich.


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  • Nachdem alle Beteiligten Platz genommen hatten, begann Macer mit einer kurzen Erklärung:


    "Gemäß Codex Iuridicialis möchte ich zu Beginn des Verfahrens begründen, warum der Iudex nicht aus dem Senatorenstand stammt. Es liegt in der Natur (und der Defintion) einer Feststellungsklage, dass dem Kläger an einer schnellen Entscheidung gelegen ist. Demnach konnte ich schon mal nur aus Senatoren wählen, die in Rom anwesend sind. Zwei davon waren die Klägerin und meine Wenigkeit, schieden also schon mal aus. Die Verbleibenden wiederum waren aber entweder mit der Klägerin verwandt oder aufgrund der Tatsache, dass sie im Cursus Honorum Kollegen oder Vorgesetzte der Klägerin sind, nicht als unabhängig anzusehen. Das Gericht zieht es zudem in Erwägung, diese als Zeugen zu laden.
    Daher entschied ich mich für Gaius Octavius Victor, der aufgrund seines Dienstes in den Cohortes Urbanae zudem gut über die Amtsbefugnisse eines Aedilen informiert ist."


    Macer wartete ab, ob diese Erklärung zu Reaktionen führte.


    Dann fuhr er fort:


    "Da die Feststellungsklage mit einer Selbstanzeige eingebracht wurde, bittet das Gericht nun die Klägerin Flavia Messalina Oryxa, ihre Begründung für die Klage vorzutragen."

  • Die Klägerin erhob sich:
    "Das Gericht möge feststellen ob das Verhalten der Beklagten rechtens war oder nicht. Es wurden Konzessionen zum Weiterverkauf von nicht selbst produzierten Produkten erteilt. Nach Aussage des Senators Medicus Germanicus Avarus handelt es sich hierbei um Amtsmissbrauch. Deswegen wurde der Senator als Zeuge berufen"


    Die Angeklagte sah sich nach dem Zeugen um.

  • "Der genannte Zeuge weilt meines Wissens zur Zeit nicht in Rom. Das Gericht wird ihn vernehmen, sobald er anwesend ist. Die Klägerin möge bitte fortfahren und ihre eigene Sicht des Falls darlegen. Auf der Basis welcher gesetztlichen Grundlagen wurde das Edikt erlassen?"

  • "Die Lex Mercati nennt Konzessionen als Notwendigkeit für den Verkauf und Ausschank von Lebensmitteln und Getränken. Dieser Passus wäre sinnlos wenn mit der Eröffnung eines Betriebes automatisch eine Konzession vergeben würde. Folglich müssen Konzessionen vergeben werden. Die Lex Mercati definiert nicht wer dies zu tun hat.
    Der Handel mit nicht selbstproduzierten Lebensmitteln und Getränken wird in der Lex Mercati weder erlaubt noch verboten. Er ist also möglich, bedingt aber eine Konzession. Da die Aufsicht und Regelung des Marketes den Aedilen obliegt ist es somit möglich dass diese die notwendigen Konzessionen erstellen. Dies habe ich getan."

  • "Das Amt des Aedilis ist wie alle Ämter des Cursus Honorum ein kollegiales Amt. Müssen alle Entscheidungen von beiden Aedilen einstimmig getroffen werden oder ist jeder Aedil für sich entscheidungsbefugt?"

  • Jeder Aedil ist für sich entscheidungsbefugt. Der andere kann Veto einlegen. Es ist nur die Wahrung einer gewissen Kontinuität vorgeschrieben, ansonsten wird das Marktrecht aus den Entscheidungen der Aedilen entwickelt. In diesem Falle wurde kein Veto eingelegt.

  • Ein Gerichtsdiener tritt an Macer heran und flüstert ihm etwas zu. Macer nickt erfreut und gibt ihm eine kurze Antwort. Der Diener verlässt wieder den Sall und Macer wendet sich an die Anwesenden:
    "Der von der Klägerin benannte Zeuge Senator Medicus Germanicus Avarus ist in der Stadt. Das Gericht würde gerne seine Einschätzung hören und unterbricht die Verhandlung, um ihn in den Gerichtssaal zu bitten."

  • Zitat

    Original von Medicus Germanicus Avarus
    Nach etlichen verwaisten Sälen schien Medicus den Rechten gefunden zu haben


    Das Herumirren des Senators durch etliche leere Kammern hatte sich bereits herumgesprochen als er einen der übervollen Gerichtssäle erreichte.


    Zitat

    Original von Medicus Germanicus Avarus
    [...] man schickte gestern zu ungöttlicher Stunde nach mir...


    "Salve Senator Avarus! Ich freue mich, daß ihr uns gefunden habt! Habt ihr heute schon gefrühstückt? ;)"

  • Macer registrierte erfreut das zeitige Eintreffen des Senators und begrüßte ihn. "Salve, Senator Avarus, es freut mich, dass Ihr es einrichteten konntet, heute bereits so zeitig als Zeuge zu erscheinen.


    Wir verhandeln hier eine Feststellungsklage der Aedilin Flavia Messalina Oryxa, in der sie eure Aussage als Zeuge erbittet. Es geht darum festzustellen, ob sie mit der Veröffentlichung ihres EDICTI AEDILIS CURULES FMO/X gegen gesetzliche Pflichten ihres Amtes verstossen hat und sich somit des Amtsmißbrauchs schuldig gemacht hat.


    Wenn ihr bereit seid, in diesem Verfahren auszusagen, so schwört bitte auf Jupiter, vor Gericht nur die Wahrheit zu sagen und nehmt dann bitte dort Platz. Ich nehme an, dass die Klägerin euch danach konkrete Fragen stellen möchte."

  • Zitat

    Original von Medicus Germanicus Avarus
    Hm, wie wäre es mit "Nö?"


    "Aus der flapsigen Bermerkung des Comes ist wohl seine Weigerung zur Aussage abzuleiten. Ich kann somit feststellen, daß er seine auf dem Mercatus gemachte Verleumdung

    Zitat

    Original von Medicus Germanicus Avarus
    Wohl eher Amtsmissbrauch. ;)


    nicht untermauern kann und es vorzieht die Kooperation zu verweigern."

  • "Wer hat euch das Wort erteilt?


    Ich bitte das Gericht, diese ...


    Zitat

    Original von Flavia Messalina Oryxa

    Zitat



    "Aus der flapsigen Bermerkung des Comes ist wohl seine Weigerung zur Aussage abzuleiten. Ich kann somit feststellen, daß er seine auf dem Mercatus gemachte Verleumdung


    nicht untermauern kann und es vorzieht die Kooperation zu verweigern."


    ...Aussage als Missachtung seinesgleichen zu notieren:"

  • "RUHE!


    Die Klägerin wird wegen Missachtung des Gerichts verwarnt, da sie ohne Aufforderung sprach.


    Und der Zeuge wird verwarnt, weil das Gericht etwas mehr Höflichkeit erwartet.


    Beim nächsten Mal gibt's Geldstrafen.


    Gehe ich also Recht in der Annahme, dass der Zeuge nicht zu einer Aussage bereit ist?"

  • "Der Zeuge ist sehr belastet mit vielen Verhandlungen, er weiß nicht, ob er die Fülle der Aufgaben, die sich seiner Person in den nächsten Tagen aufdrängen ordentlich, im Sinne des Gerichts und im Sinne seiner Gesundheit erfüllen kann. Zudem erwarten ihn weitere wichtige, wie personelle Entscheidungen, er bittet deswegen um Nachsicht, wenn er sich für eine "Nichtaussage" entscheidet."

  • "Das Gericht akzeptiert dies. Der Zeuge ist entlassen. Eine erneute Vorladung ist allerdings nicht grundsätzlich ausgeschlossen.


    Sollte die Klägerin Einwände gegen diese Entscheidung haben, so kann sie diese jetzt zu Protokoll geben. Sie darf danach auch weitere Zeugen benennen, sofern sie dies möchte."

  • "Da der Comes nicht gerade mein bester Freund ist, schließe ich aus seinem Verhalten das er keinerlei Argumente zur Untermauerung seiner auf dem Mercatus getroffenen Unterstellung des Machtmissbrauchs vorbringen kann, da er sich im umgekehrten Fall nicht scheuen würde diese vorzutragen. Ich bitte das Gericht sich zu dieser Hypothese zu äussern.


    Zur Untermauerung der Legalität des Vorgangs lege ich noch eine auf dem Mercatus getroffene Aussage vor:

    Zitat

    Original von Publius Tiberius Lucidus
    Zu Messalinas Verhalten: Es ist laut geltender Lex Mercati legal soweit ich nachgelesen habe. Wie das Gesetz gemeint war ist eine Sache, wie es niedergeschrieben wurde eine andere.[...]


    Ob der Senator diese jetzt noch aufrecht erhält kann ich nicht sagen. Weitere Zeugen möchte ich nicht berufen und wäre bereit zum Schlussplädoyer."

  • "Das Gericht hat die Gründe des Zeugen vernommen und wird keine Mutmaßungen über weitere, nicht genannte Gründe anstellen oder kommentieren.


    Da die Klägerin keine weiteren Zeugen benennen will, wünscht das Gericht nun die zweite Aedilin Adria Vinicia in diesem Fall zu hören."

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