Bürgerrecht

Aus Theoria Romana
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Das Bürgerrecht war in der Antike ursprünglich der informelle Status, der einem freien Einwohner in seiner Heimatstadt mehr Rechte einräumte, als einem unfreien Bewohner oder einem Gast aus einer anderen Stadt. Diese bevorzugte rechtliche Stellung leitete sich aus den größeren sozialen Pflichten des Einwohners ab, beispielsweise dem Kriegsdienst für seine Stadt oder der sozialen Fürsorge gegenüber seinen Eltern. Umgekehrt durfte der jeweilige Einwohner aufgrund dieser Leistungen für das Gemeinwohl an der Gestaltung des Zusammenlebens aktiv teilnehmen, indem er politischen Einfluss ausüben konnte.

Römisches Bürgerrecht

Mit dem Schließen von Bündnissen mit seinen Nachbarn nahm Rom in der Zeit der Republik auch die Einwohner benachbarter Städte in Italia mit in die Pflicht. Als Konsequenz daraus erstritten sich diese im Bundesgenossenkrieg das römische Bürgerrecht, also namentlich das Recht zur Einflussnahme auf politische Entscheidungen in Rom als Ausgleich dafür, dass sie für Rom in den Krieg zogen. Eine völlige Gleichstellung mit den Einwohnern Roms konnten sie allerdings nicht erreichen, so dass sie lediglich die eingeschränkte Form des sogenannten latinischen Bürgerrechts erhielten. Aus dem stadtbezogenen Bürgerrecht wurde damit jedoch prinzipiell ein Bürgerrecht im Sinne einer Staatsangehörigkeit, in der die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Stadt eine untergeordnete Rolle spielt. Im Zuge des Bürgerkriegs zur Zeit Iulius Caesars erhielten alle Städte Italias das volle Bürgerrecht und konstituierten damit den Status von Italia als Kernland des römischen Reiches.

Im Laufe der weiteren Republik und der Kaiserzeit gab es vielfältige Möglichkeiten, wie sich einzelne Personen oder ganze Städte das Bürgerrecht erwerben konnten. Freie Bewohner des Reiches (lat. peregrini) konnten, sofern sie männlich waren, in den Armeedienst bei den Hilfstruppen, der classis oder den vigiles eintreten und darüber das Bürgerrecht erlangen. Namentlich erhielten sie damit das Bürgerrecht für sich und ihre Kinder sowie zusätzlich das Recht, eine peregrine Frau zu heiraten, was römischen Bürgern ansonsten nicht gestattet war. Auch die Kinder freigelassener Sklaven eines römischen Bürgers erhielten automatisch das römische Bürgerrecht.

Städte konnten kollektiv als Dank für besondere Verdienste das römische Bürgerrecht verliehen bekommen, indem sie in den Rang einer colonia erhoben wurden. Im Jahr 212 wurde schließlich allen freien Bewohnern des Reiches durch Kaiser Caracalla in der constitutio Antoniniana das römische Bürgerrecht verliehen.

In der Praxis spielte das mit dem römischen Bürgerrecht verbundene Wahlrecht in Rom kaum eine Rolle. Wichtiger waren steuerliche Aspekte, da bestimmte Steuern nur von Bürgern oder nur von peregrini zu entrichten waren, sowie rechtliche Aspekte, da das römische Recht Bürger im Allgemeinen milder behandelte als peregrini.

Bürgerrechte anderer Städte

Parallel zum römischen Bürgerrecht pflegten andere Städte, insbesondere solche mit griechischer Tradition, ihre lokalen Bürgerrechte weiter. Soweit das römische Reich diesen Städten politische Selbstverwaltung zugestand (z.B. Alexandria), spielte das lokale Bürgerrecht in diesen Städten eine mindestens ebenso große Rolle wie das römische Bürgerrecht.

Nachweis des Bürgerrechts

Unklar ist, welche Möglichkeiten es gab, den Besitz des Bürgerrechts oder sein Fehlen nachzuweisen. Die Namen entlassener Soldaten der Hilfstruppen wurden auf langen Listen in Rom veröffentlicht, die den jeweiligen Soldaten auch als Kopie in Form des sogenannten Militärdiploms ausgehändigt wurden. Vergleichbare amtliche Dokumente existierten aber in den meisten anderen Fällen nicht.

Für die Zeit der Republik kann ebenso wie für griechische Städte angenommen werden, dass die Friedhöfe mit ihren ausführlichen Grabinschriften als Nachweis der Abstammung und damit der Zugehörigkeit zu einer Stadt dienten.