Diverse Gesetze

Aus Theoria Romana
Version vom 31. August 2005, 18:45 Uhr von Marcus Vinicius Hungaricus (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Lex Canuleia

Die Lex Canueleia wurde in der Römischen Republik im Jahr 445 v. Chr. verabschiedet. Sie erlaubte Ehen zwischen Plebejern und Patriziern.

Auslöser für diesen Beschluss war in erster Linie die plebejische Sezession im Jahr 494 v. Chr.


Lex Cincia de donationibus

Plebiszit aus 204 v Chr, legte einen Höchstwert bei Schenkungen, außer an Verwandte, fest.

Dieses Gesetz ist eine sogenannte Lex imperfecta (ein Verbot ohne einer gesetzlichen Sanktion), da verbotswidrig vollzogene Schenkungen gültig sind, noch nicht vollzogene Schenkungsversprechen hingegen sind nicht durchsetzbar, da der Prätor dem Beklagten eine Einrede, die exceptio legis Cinciae gewährt.


Lex Claudia de nave senatorum

218 v. Chr. erlassen, verbot diese Lex den römischen Senatoren den Besitz von Schiffen, die mehr als 300 Amphoren befördern konnten.

Damit war die römische Nobilität von den großen Transport- und Fernhandelsgeschäften ausgeschlossen, die großen Geldgeschäfte und Transaktionen fielen anderen Gruppen zu, den publicani, oder Staatspächtern, die in Gesellschaften organisiert, alle wirtschaftlichen Großaufträge übernahmen, die der römische Stadtstaat nicht erledigen konnte. Den publicani fielen so die Heeresversorgung zu, die Errichtung von Großbauten, die Einziehung von Steuern und Zöllen etc. Den Kapitalismus, den sie dabei entwickelten, führte in weiterer Folge zum Geldadel - dem Ritterstand.


Quelle: Christ, Karl: Römische Geschichte. Einführung, Quellenkunde, Bibliographie, Darmstadt 1973, S. 96


Lex Furia testamentaria

181 v Chr, verbietet die Annahme von testamentarischen Legaten über 1000 As.

Dieses Gesetz ist eine sogenannte lex minus quam perfecta (verbotswidriges Verhalten ist rechtswirksam, aber mit Strafe belegt). Ein größeres Legat ist gültig, der Erbe kann jedoch vom Legatar eine Buße in der Höhe des Vierfachen des verbotenen Überschusses fordern.