Ein Gesetzesvorschlag zum Volkstribunat

  • Appius stieg wie so oft an diesen Tagen auf die Rostra um zum Volk zu sprechen:"Volk von Rom! Daß letzte Volkstribunat sorgte bei uns allen für verschiedenste Reaktionen. Bei manchen für Verachtung, bei anderen für Kopfschütteln. Ich selbst war bei der Volksversammlung dabei und auch bei den anschließenden Diskussionen über diese. Ich habe mir meine Gedanken darüber gemacht und will euch nun einige Punkte vorstellen die ich für Sinnvoll erachte, daß dem Amt des Volkstribunen nicht noch mehr Schaden zugefügt wird!
    Die Punkte 9-11 Sind die Punkte welche ich dem ursprünglichen Gesetz zugefügt habe


    Lex Tribunus Plebis
    § 55 Tribunus Plebis
    (1) Das Amt des Tribunus Plebis wurde als beständige politische Repräsentanz der Plebejer geschaffen. Der Tribun genießt die "potestas sacro sancta", d.h. er ist unantastbar und wer gegen ihn vorgeht ist verflucht.
    Er hat die Interessen des Römischen Volkes zu wahren. Darum kann er in Sonderfällen unter seinem Vorsitz die Comitia Plebis Tributa (Versammlung der Plebejer) einberufen, welche durch ein Plebiszit neue Gesetze oder Gesetzesänderungen aufstellen kann.
    Durch sein Widerspruchsrecht (Veto) kann er alle Belange, sogar die des Senats blockieren. Für diesen Schritt benötigt er allerdings gute Gründe und sollte diesen Schritt gut durchdenken. Das Veto des Tribunus Plebis kann nur durch den Imperator Caesar Augustus aufgehoben werden.
    (2) Jeder andere Magistrat kann durch den Volkstribun an seiner Amtsausübung gehindert werden. Eine Einschränkung ist sein Amtsgebiet, das sich nur auf die Stadt Rom beschränkt.
    (3) Das Amt des Volkstribunen war früher nur plebejischen Familien zugänglich. Patrizier (Gens) können dieses Amt theoretisch übernehmen, dies ist aber eine äußerst seltene und auch verpönte Vorgangsweise.
    (4) Ihre Befugnisse gingen durch Rechtsverleihung ebenfalls auf den Imperator Caesar Augustus über. Die Tribunicia Potestatis wird ihm zu jeder Wahlperiode erneut verliehen und in der Titulatur mit einer Ziffer versehen.
    (5) Keine Vertretungsregelung notwendig.
    (6) Der Tribunus Plebis wird gemäß Ornamenta Aedilicia ausgezeichnet.
    (7) Einem Tribunus Plebis, der von Rang und Status her noch keinen Anspruch auf die Senatorenwürde hat, wird für den Zeitraum der Amtsführung ein Beisitzerstatus im Senat mit eingeschränktem Rederecht gewährt.
    (8 ) Der Tribunus Plebis wird von denjenigen Wahlberechtigten gewählt, deren Familia dem Ordo Plebeius angehört.
    (9) Um den Mißbrauch des Amtes zu verhindern gibt es einen II. Volkstribun. Beide Volkstribunen überwachen sich gegenseitig und sorgen dafür, daß dieses Amt alleine zum Wohle des Römischen Volkes genutzt wird.
    Falls der eine Volkstribun beim anderen Volkstribun Amtsmißbrauch feststellt kann er eine Volksversammlung einberufen und dies dem Volk mitteilen.
    (10) Die Volksversammlung stimmt darüber ab, ob der angeklagte Volkstribun den Amtsmißbrauch auch wirklich begangen hat.
    (11) Einem Volkstribun dem die Volksversammlung Amtsmißbrauch bezichtigt, darf nicht nach der Ornamenta Aedilicia ausgezeichnet werden, auch darf dieser Volkstribun nach seiner Amtszeit nicht in den Senatorenstand erhoben werden, da er nicht das Vertrauen des Volkes genießt, welches ein Senator brauch um sein Amt zum Wohle Roms auszuüben



    Nach der Diskussion hier auf der Rostra werde ich dieses Gesetz einem Senator übergeben auf daß es in den Senat kommt und beschlossen wird!


    Appius war gespannt auf die Reaktionen


    Sim-Off:

    mich wegen dem titel bitte nicht steinigen ich weiß daß es kein "ganz neues" gesetz ist aber ich hatte kein latein und weiß nicht was Anhang oder sowas heißt :D so einige korrekturen eingefügt danke für die hilfe;) noch mehr korrekturen eingefügt:D

  • Dann setzte ich zu einer Antwort an........


    "Werter Quaestor. Gewährt mir einige Fragen.


    Die ersten Punkte, sprich eins bis 8 gleichen den Punkten aus dem Codex Universalis § 55.
    Ad 9 nun meine erste Frage an Euch, werter Quaestor, wodurch ich auch die weiteren Punkte in Frage stelle.


    Sagt mir, wozu sollte es gut sein einen zweiten Tribunus Plebis zu ernennen? Lediglich um eine Art Kontrollfunktion auszuüben um etwaige Amtsmissbräuche festzustellen?
    Denkt ihr nicht auch dass es genug "Kontrolle" ist wenn das Volke Roms, der Senat und auch der Imperator genauestens über die Tätigkeiten des Volkstribunen wacht und diese verfolgt?


    Ihr selbst habt den Einstieg in den Cursus Honorum gewagt und geschafft. Dazu gratuliere ich Euch herzlichst.
    Aber sagt, was ist es was dieses Misstrauen gerade in diesem Amt des Cursus Honorums in Euch weckt?"

  • "Ja deshalb meinte ich auch daß meine Punkte nur ein Zusatz sind und kein neues Gesetz.
    Woher mein Misstrauen rührt? Nun hauptsächlich aus den Erlebnissen der letzten Volksversammlung und dem Unmut des Volkes über seinen Volkstribun. Da es nur einen Volkstribun gibt ist das Volk praktisch gezwungen, mitzumachen was der Volkstribun in seiner Amtszeit tut oder auch nicht tut. Das Volk hat keinerlei Möglichkeit ihn zu Maßregeln.
    Nun kommt natürlich daß Argument:Nun das hat es mit den neuen Regeln doch auch nicht. Dies ist soweit auch nicht ganz falsch aber gerade deshalb möchte ich hier einen zweiten Volkstribun einsetzen. Zwei Volkstribune machen es unwahrscheinlicher, daß einer der beiden zuviel Schindluder mit seinem Amt betreibt und die Regeln für die Auszeichnung und der Erhebung zum Senator sind zusätzliche Hürden, welche verhindern oder zumindestens helfen einzudämmen dieses Amt zu eigenen Zwecken zu mißbrauchen.
    Was die Kontrolle des Senats und des Kaisers angeht. Nun beide Instanzen haben denke ich genug zu tun als daß sie das Volkstribunat ständig überwacht werden können und gerade dies ist wichtig da der Volkstribun mit dem Mittel der Volksversammlung ein Werkzeug in der Hand hat, welches sher mächtig ist und deshalb auch Kontrolle bedarf


    Man könnte natürlich noch einbringen, daß das Volk stärkere Kompetenzen hat den Volkstribun zu überwachen aber auch wenn dies drin wäre ein weiterer Volkstribun ist denke ich die beste Lösung.


    Aber zum diskutieren sind wir hier, deshalb habe ich meinen Vorschlag hier öffentlich Vorgestellt

  • Hungaricus hörte von dem Vorschlag des gewählten Magistraten. Er schickte seinen Scriba, der ihm den Vorschlag aufschrieb, so daß Hungaricus in Ruhe und ohne drängelnde Leute um sich herum lesen konnte. Als er danach noch die Ausführungen des Cyprianus hörte, umschmeichelte ein mildes, wohlgesinntes Lächeln seine Lippen.


    Quästor! Dein Ansinnen ehrt dich. Doch hast du scheinbar etwas übersehen. Wir haben bereits einen zweiten Volkstribun. :)


    Kurz überlegte er, ob er die Erklärung unterlassen sollte, damit die anderen vielleicht von selbst draufkommen würden... aber dann entschied er sich doch anders. :D


    Nun gut, er nennt sich vielleicht nicht Volkstribun, hat aber genauso die tribunicia potestas. Lies Absatz 4 des Gesetzes.

  • Sim-Off:

    wenn es danach gehen würde, würden wir gar keinen volkstribun mehr wählen bzw. brauchen da der imperator dieses amt sowieso inne hatte aber hier existiert es nunmal wie es existiert;)


    Er hörte dem Präfecten zu und antwortete dann:" Nun das ist richtig, aber wie ich schon sagte der Kaiser kann nicht überall sein und deshalb sind 6 Augen vielleicht besser als zwei;). Außerdem geht es mir auch nicht nur um einen weiteren Volkstribun, sondern auch darum, daß das Volk angerufen werden kann und entscheiden kann, ob der Volkstribun ihr Vertrauen mißbraucht hat oder nicht."

  • Zitat

    Original von Appius Terentius Cyprianus

    Sim-Off:

    wenn es danach gehen würde, würden wir gar keinen volkstribun mehr wählen bzw. brauchen da der imperator dieses amt sowieso inne hatte aber hier existiert es nunmal wie es existiert;)


    Er hörte dem Präfecten zu und antwortete dann:" Nun das ist richtig, aber wie ich schon sagte der Kaiser kann nicht überall sein und deshalb sind 6 Augen vielleicht besser als zwei;). Außerdem geht es mir auch nicht nur um einen weiteren Volkstribun, sondern auch darum, daß das Volk angerufen werden kann und entscheiden kann, ob der Volkstribun ihr Vertrauen mißbraucht hat oder nicht."


    Sim-Off:

    Er ist ja auch Censor ...

  • Zitat

    Original von Appius Terentius Cyprianus

    Sim-Off:

    er ist jeder magistrat der er sein möchte also wozu überhaupt noch wahlen


    Sim-Off:

    Weil die Amtsträger Macht ausüben können? Es gibt keinen besseren Amtskollegen als den Impi

  • Sim-Off:

    wo ist da der sinn? gerade weil sie macht ausüben wäre die logische schlußfolgerung daß der kaiser alle ämter übernimmt um die macht in sich zu vereine. aber bitte hier jetzt keine sim-off diskussionen sondern komme hert und sag dies sim-on;)

  • Sim-Off:

    Du hast Recht, lass uns SimOn streiten


    „Werter Cyprianus ihr scheint euch in den Jahren zu irren, die Jahre der Republik sind schon lange vorbei, der Kaiser herrscht über Rom und es geht den meisten Gut, der Cursus Honorum und somit auch seine Ämter sind allein der Gnade des Kaisers erwachsen.“

  • "Nun dann Frage ich euch wozu habt ihr dann das Amt des Volkstribun inne gehabt wenn der Kaiser sowieso über allem steht? Das es den Leuten gut geht nunja dies Bestreite ich nicht aber das Steht hier auch überhaupt nicht zur Debatte"

  • Zitat

    Original von Appius Terentius Cyprianus
    "Nun dann Frage ich euch wozu habt ihr dann das Amt des Volkstribun inne gehabt wenn der Kaiser sowieso über allem steht? Das es den Leuten gut geht nunja dies Bestreite ich nicht aber das Steht hier auch überhaupt nicht zur Debatte"


    „Du hast Recht, der Kaiser steht über allem, dem Wohl der Menschen, unseren Legionen und auch dem Götterkult.


    Ich nahm dieses Amt an, um die ihm durch den Kaiser gegebene Macht auszufüllen, so wie jeder Amtsträger es tut. Doch diese Tatsache ändert nichts daran, dass der Kaiser über mich wachte, denn auch er vertritt verständlicherweise die Interessen des Volkes.


    Daher ist doch ein dritter Volkstribun überflüssig, oder traust du unserem Kaiser nicht?“

  • "Ich vertraue unserem Kaiser voll und ganz aber wie ich schon mehrmals sagte kann unser Kaiser nicht überall sein. Anscheinend kennen hier ja alle den Trminplan unseres Kaisers auswendig daß dieses Argument immer und immer wieder kommt. Nein wie gesagt ich will einen dritten Volkstribun daß dieser über die Volksversammlungen wacht und auch dem normalen Volk sein Ohr schenkt. Denn wieviele unserer Bürger haben die Möglichekeit unseren Kaiser ständig um eine Audienz zu bitten?
    Nun ich will jetzt nicht gehässig sein aber meinst du nicht auch mit einem Zweiten Volkstribun neben unserem Kaiser wäre vielleicht die Volksversammlung anders abgelaufen und vielleicht auch mehr zur Zufriedenheit des Volkes? Wäre nicht daß vielleicht daß Gesamte Amt des Volkstribunen besser dagestanden mit einem wietren Volkstribun?
    Meine Antwort zu diesen Fragen ist und bliebt "Ja!"

  • „Volksversammlungen? Diese Institution ist allein für Sonderfälle geschaffen worden und nicht als ständig tagendes Gremium.


    Und ich gebe dir Recht, der Kaiser kann seinen Volkstribunkollegen und Zensorkollegen nicht ständig überwachen, doch wenn es Kritik gibt wird sie auch zu ihm durchdringen.


    Die Kritik an meiner Person teilte ich ihm so persönlich mit.


    Du sprichst die einfachen Menschen an, denen der Kaiser kein Gehör schenken kann, auch das hast du Recht, vergisst aber, dass es ja einen zweiten Volkstribun gibt, der stets ein offenes Ohr hat.“

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