Res Gestae des Vigintiviren Flavius Gracchus

  • Über das Ende der zurückliegenden Amtszeit durchaus ein wenig erleichtert, betrat Gracchus guter Dinge die Rostra, um sein Amt traditionellerweise mit der res gestae abzuschließen.
    "Bürger Roms,
    Wie es noch immer die Pflicht der Magistrate des Cursus Honorum ist, will ich, Manius Flavius Gracchus, euch Rechenschaft ablegen, über meine Tätigkeit als Vigintivir der vergangenen Amtszeit. Manch einem von euch mag mein Name geläufig sein, denn als Decemvir litibus iucandis war es meine Aufgabe, die Hinterlassenschaften verstorbener Römer an die nach den Gesetzen unseres Imperium berechtigten Erben zu verteilen, und es waren derer nicht wenige Erbschaften und damit gleichsam nicht wenige Briefe, welche, gezeichnet mit meinem Siegel, in alle Ecken des Imperium Romanum gesandt wurden.
    Bis auf wenige Erbfälle, deren endgültige Abarbeitung aufgrund einzuhaltender Fristen oder anderweitiger Impedimente noch aussteht, kann ich euch mitteilen, dass die monatlichen Lectiones der vergangenen Amtszeit von meinen Amtskollegen und mir vollständig abgearbeitet wurden. Dazu hinzukommend redigierten wir ebenfalls bereits weit zurückliegende Angelegenheiten, welche, wie den imperialen Aushängen zu entnehmen war, vor einiger Zeit in den Archiven des Tabularium entdeckt worden waren. Aufgrund der enormen Masse jener Erbfälle war es uns deplorablerweise nicht möglich, jeden Erbberechtigten einzeln zu benachrichtigen, durch die reichsweiten Aushänge und die Bekanntgabe in der Acta Diurna sollte es jedoch möglich sein, alle Bürger des Imperium Romanum zu erreichen. Auch in dieser Angelegenheit kann ich berichten, dass die ersten Erbschaften, bei welchen eine direkte Bearbeitung möglich war, bereits an die berechtigten Erben überstellt wurden. Die weiteren Fälle werden natürlich an die sukzedieren Decemviri litibus iucandis weiter gegeben und im Laufe der nächsten Amtszeit bearbeitet werden.
    Meinen Dank aussprechen möchte ich den Mitarbeitern der imperialen Finanzabteilung, denn nur durch ihre unermüdliche Arbeit konnten jene Erbschaften, welche wir Decemviri litibus iucandis den berechtigten Erben zuteilten, letztlich auch an jene überstellt werden, was sicherlich mitnichten ein geringer Aufwand ist und gleichsam großes Lob verdient.
    Sofern noch Fragen zu meiner Amtszeit, oder auch noch ausstehenden Erbschaften bestehen, steh ich gerne zu deren Beantwortung bereit."

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    IUS LIBERORUM

    PONTIFEX PRO MAGISTRO - COLLEGIUM PONTIFICUM

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