• Die bevorstehenden Wahlen zum Cursus Honorum wurden vom Wahlleiter auf den 12./13. September festgesetzt.



    So ist es mein Bestreben mögliche Kandidaten daran zu erinnern, dass sie gemäss dem Cursus Honorum und den Bestimmungen der Schola Atheniensis Phoebi Apollonis Divinis ihre Kandidaturen hier auf der Rostra abgeben müssen.


    Kandidaturen können nach geltendem Gesetz bis zum 5. September abgegeben werden.



    Weitere Informationen zu den Wahlen und zum Cursus Honorum finden sich hier.


    Aufschluß über die Frage wer Wahlberechtigt und zu welchem Amt sich einzelne Bürger wählen lassen können bietet das Wählerverzeichnis.

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